Der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor allem eine Maskenpflicht vor.
Video Lauterbach: Maskenpflicht in Abhängigkeit von den Fallzahlen

STORY: Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister am Mittwoch in Berlin: "Zunächst einmal in der Stufe eins, ab dem 1.10. ist es den Ländern dann in Abhängigkeit von der Entwicklung der Fallzahlen und der Gesamtschau der Pandemie möglich, eine Maskenpflicht für die Innenräume vorzusehen. Wenn eine solche Maskenpflicht vorgesehen ist, dann müssen die Länder auch die Ausnahme einer Testung ermöglichen. Das heißt, derjenige, der getestet ist, ist in der Maskenpflicht befreit. Aber die Maskenpflicht kann eingeführt werden. Wird sie eingeführt, dann ist die Ermöglichung einer Testung dort, wo das möglich ist, vorzusehen durch die Länder." // "Wenn die Pandemie das notwendig macht. Die Fallzahlen steigen, die kritische Infrastruktur ist bedroht. Der Pandemie-Radar zeigt ein dynamisches Infektionsgeschehen. Wir haben viele Tote oder wir haben viele schwere Verläufe. Dann können die Länder in der Gesamtschau dieser Kriterien eine zweite Stufe hier zünden. Und diese zweite Stufe würde vorsehen, dass die Maskenpflicht im Innenraum grundsätzlich gilt. Dass es dann keine Ausnahmen mehr gibt für Getestete durch Genesene oder frisch Geimpfte."