Der Mann hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt drei Frauen getötet und mehrere Passanten verletzt. Laut Urteil der Richter ist der Flüchtling aus Somalia wegen einer psychischen Erkrankung jedoch nicht schuldfähig.
Video Messerangreifer von Würzburg soll in die Psychiatrie

STORY: Unterbringung in der Psychiatrie: so lautet das Urteil im Prozess um die tödliche Messerattacke von Würzburg. Der Angeklagte, ein Flüchtling aus Somalia, hatte im Juni vergangenen Jahres Menschen in der Würzburger Innenstadt angegriffen. Drei Frauen starben. Mehrere Passanten wurden durch Messerstiche schwer verletzt, darunter auch ein damals elfjähriges Kind. Nach Einschätzung des Landgerichts Würzburg ist der Mann jedoch nicht schuldfähig. Zwei voneinander unabhängige Gutachter hatten bei ihm eine psychische Krankheit festgestellt. Sein Verteidiger Tilman Michler wertet das Urteil als Signal der Klarheit: "Was bedeutet das jetzt tatsächlich für den Beschuldigten, dass das jetzt nicht irgendein Geschenk ist, dass er jetzt hier als schuldunfähig erkannt wurde, sondern dass hier die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraph 63 StGB wirklich, wie es auch der Herr Vorsitzende zu Recht gesagt hat, das schärfste Schwert des deutschen Strafrechts ist." Ähnlich sieht das auch Bernhard Löwenberg, ein Anwalt der Nebenklage: "Der Herr Vorsitzende hat ja auch deutlich gesagt, es ist im Grunde das Gleiche wie Gefängnis, Zwang ist möglich. Also, es ist die gleiche Verwahrung, wie im Gefängnis." Wie lange der verurteilte Täter in der Psychiatrie bleiben muss, wird sich laut Staatsanwaltschaft wohl erst in den kommenden Jahren klären. Im Grundsatz sieht das Gesetz eine unbefristete Unterbringung vor.