Ein in der Justizvollzugsanstalt Halle inhaftierter Mann hatte dort eingesessen, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Der 42-Jährige hätte im November wieder entlassen werden sollen. Doch wie das Justizministerium Sachsen-Anhalts verkündete, konnte der Mann nur noch tot aufgefunden werden. Trotz der Sicherheitsvorkehrungen, die es für diese Fälle eigentlich geben sollte.
Ersatzfreiheitsstrafe: Unzeitgemäß und zu hart?
Eine Diskussion zur Notwendigkeit solcher Ersatzfreiheitsstrafen hatte im letzten Jahr Jan Böhmermann im "ZDF Magazin Royale" losgetreten. In der Sendung hatte der Moderator kritisiert, dass Menschen oft schon inhaftiert werden, wenn sie in Bus und Bahn ohne Ticket fahren und ihre Strafe nicht bezahlen können.
Alleine in Berlin hatte die Initiative "Freiheitsfonds" in den Wochen nach der Sendung 21 Menschen aus Gefängnissen freigekauft, indem sie die fällige Strafe bezahlte.
Sowohl das Gefängnis als auch Politik müssen sich nun unbequeme Fragen gefallen lassen: Hätte man den Tod des Mannes verhindern können, durch bessere Kontrollen und Sicherheitsvorkehrungen, und bestenfalls auch durch bessere psychologische Betreuung in der Anstalt? Und: Hätte es nicht eventuell andere Möglichkeiten gegeben, mit den Zahlungsschwierigkeiten des Mannes umzugehen, als eine monatelange Haftstrafe?
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte erst kürzlich dieses Problem thematisiert und die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen ebenfalls als unzeitgemäß kritisiert. Er plant eine Reform, wonach zwei Tagessätze Geldstrafe nur noch zu einem Tag Haft "übersetzt" werden sollen.
"Außerdem machen wir für die Betroffenen die Chance greifbarer, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit ganz abzuwenden", so Buschmann. Für den 42-Jährigen in Halle kommen diese Pläne aber zu spät.
Quellen: "Volksstimme", "Mitteldeutsche Zeitung"