Ein Polizist aus New York City ist nach einem in sozialen Medien verbreiteten Vorfall suspendiert worden. Das berichteten mehrere US-Medien übereinstimmend. Der Cop ist auf einem Facebook-Video zu sehen, wie er seine Waffe auf einen unbeteiligten Passanten richtet und diesen bedroht. Dabei ruft er immer wieder "Zurück, Zurück!" und "Ich mache keinen Spaß!". In dem Video liegt der Polizist zusammen mit einem Verdächtigen auf dem Boden und hat diesen in einer Art Würgegriff mit den Beinen fixiert, sein Kollege sitzt auf dem Mann. Der filmende Passant wirft dem Polizisten vor, den Mann am Boden "auf Video geschlagen" zu haben. Schließlich zückt der Polizist seine Waffe und richtet sie wütend schreiend direkt in die Kamera.
Der Passant lud das Video bereits am Freitag ins Netz. Seitdem verbreitete es sich rasant. Nun zogen die Behörden offenbar die Konsequenz und beurlaubten den Polizisten vorübergehend. Dass sie mit dieser Maßnahme nicht ganz auf dem Holzweg sind, unterstreicht auch eine weitere Aufnahme von der missglückten Polizeiaktion im New Yorker Stadtteil Harlem. Darauf ist der selbe Polizist zu sehen, Medienberichten zufolge kurz vor dem anderen Video. Dieser verlässt ein Gebäude und geht unvermittelt zu einem an der Wand lehnenden Passanten. Ohne Vorwarnung beginnt er, auf diesen einzuschlagen.
Ein vom US-Sender CBS interviewter Passant erklärte, dass viele vor Ort fanden, dass der Cop unnötig viel Gewalt bei der Verhaftung anwendete. Daher wollten sie den Vorfall auf Video festhalten. Es handelte sich den Berichten zufolge um einen unübersichtlichen Polizeieinsatz, der bei einer routinemäßigen Kontrolle eines Autos entstand, das sich später als gestohlen herausstellen sollte. Dabei waren demnach zwei Verdächtige vor der Polizei in den Gebäudetrakt geflohen, in dem das Video entstanden ist.

Wegen Polizeigewalt werden US-Cops oft gefilmt
In den USA ist das Filmen von Polizeieinsätzen durch Passanten sehr weit verbreitet, weil so in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von übermäßiger Gewalt seitens der Beamten aufgedeckt wurden. Die Rechtsprechung zu dem Thema ist Medienberichten zufolge aber inkonsequent. So haben manche Gerichte das Filmen im öffentlichen Raum mit Verweis auf den ersten Zusatz der Verfassung, der unter anderem die Presse- und Meinungsfreiheit sicherstellt, grundsätzlich erlaubt. Andere Gerichte wiederum entschieden, dass man sich nur auf die Verfassung berufen könnte, wenn man den Polizisten dabei klar mitteile, dass man filme, um eine etwaige Rechtsverletzung zu dokumentieren.