Köche lassen sich nie gerne in ihre Kochtöpfe blicken, besonders wenn es um die besonderen Kniffe und geheimen Zutaten beim Würzen geht. Im osttschechischen Örtchen Vratimov ist das einer siebenköpfigen Familie offenbar zum Verhängnis geworden. Sie habe Weihnachten im Krankenhaus verbracht, wie verschieden tschechische Medien berichten. Darunter auch zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren. Die Großmutter habe den Weihnachtsbraten demnach mit Marihuana gewürzt.
Es habe Ente mit Kohl und Klößen gegeben. So weit so harmlos. Doch es soll nicht lange gedauert haben, bis die ganze Familie über Übelkeit, Schwindel, Erbrechen, Kopfschmerzen und Halluzinationen geklagt habe. Die Retter hätten zunächst an eine Kohlenmonoxidvergiftung gedacht, neben vier Krankenwagen sei auch ein Expertenteam angerückt, das die Gasleitungen in dem Haus überprüft habe. Doch es soll den Berichten zufolge schnell Entwarnung gegeben haben: Alle Leitungen seien dicht gewesen.
Nur die Oma konnte nach dem Essen noch stehen
Da alle Familienmitglieder etwas gegessen hätten, habe sich zunehmend der Verdacht erhärtet, dass mit dem Festtagsbraten etwas nicht gestimmt habe. Und da allein die Großmutter am Ende der Mahlzeit noch gestanden habe, sei die geheime Zutat alsbald gefunden worden: Die Seniorin soll Majoran mit Marihuana verwechselt haben. Da sie die Droge selbst seit einer Weile aus gesundheitlichen Gründen zu sich genommen habe, seien bei ihr auch keine Probleme mit der besonderen Würze des Weihnachtsbratens aufgetreten.
Eine Polizeisprecherin bestätigte gegenüber der tschechischen Nachrichtenseite "Idnes.cz", dass sie ältere Dame ihre Familie mit der Droge vergiftet hatte. Die örtliche Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen wegen der illegalen Nutzung von Betäubungsmitteln eingeleitet, wie die tschechische Nachrichtenseite "Novinky.cz" berichtet.
Tschechien hat eine recht liberale Drogenpolitik
Tschechien hat im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn eine recht liberale Drogenpolitik. Zehn Gramm Marihuana sind in dem osteuropäischen Land für den Eigenbedarf erlaubt, wobei es sich hierbei nur um einen Richtwert handelt. Im Einzelfall können Gerichte ihr Urteil auch davon beeinflussen lassen, ob es sich bei dem Drogenbesitzer um einen Erstkonsumenten oder einen längere Zeit Abhängigen handelt.