Kurioses Urteil Mann weigert sich, auf Ausweisfoto ernst zu gucken – aus religiösen Gründen

Lachen Verboten Schild Tschechien
Weil Lächeln verboten ist, wäre auch dieses Foto in Tschechien für einen Personalausweis ungeeignet
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In Tschechien will ein Mann auf seinem Personalausweis-Foto freundlich aussehen – er gehört der "Kirche des Lächelns" an. Das Verfassungsgericht aber verbietet ihm das Lachen.

Ein freundliches Lächeln bleibt auf den Fotos für Pass und Personalausweis in Tschechien weiter verboten. Das Verfassungsgericht im tschechischen Brno (Brünn) weist die Klage eines Mannes als unbegründet ab, der sich geweigert hat, einen neutralen Gesichtsausdruck aufzusetzen. Der Kläger berief sich dabei auf religiöse Gründe.

Keine Ausnahme für "Kirche des Lächelns"

Der Fall nahm seinen Lauf, als der Mann vor einiger Zeit bei der Stadtverwaltung in Prag einen Personalausweis beantragte. Die Beamten lehnten die Ausstellung ab, weil das vorgelegte Foto nicht den Anforderungen entspreche. Der Mann forderte eine Ausnahme mit der Begründung, dass er Mitglied einer "Ecclesia Risorum" (lateinisch für Kirche des Lächelns) sei. Deren Hauptbotschaft sei es, ein Lächeln unter den Menschen zu verbreiten.

Die Verfassungsrichter entschieden nun als letzte Instanz, dass das Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht eingeschränkt worden sei. Die Forderung nach einem neutralen Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund ergebe sich aus EU-Vorgaben, um eine sichere Identifikation der Person zu gewährleisten. Entsprechende Bestimmungen gelten auch in Deutschland.

Wie ernst meinte es der Kläger aus Tschechien?

Zudem äußerten die tschechischen Richter Zweifel an der "Ernsthaftigkeit" und "Geschlossenheit" der religiösen Überzeugungen des Klägers. Die sogenannte "Kirche des Lächelns" ist in dem EU-Mitgliedstaat nicht gesetzlich anerkannt. Das zuständige Kulturministerium hatte einen entsprechenden Antrag bereits vor fünf Jahren abgelehnt, was die Gerichte bestätigten.

DPA
nik

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