Ein Deutscher wird in der Schweiz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine deutlich höhere Haftstrafe.
Er wollte sie von einem Dämon befreien: Ein 50 Jahre alter Deutscher ist von einem Gericht in der Schweiz zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er seine geistig behinderte Tochter zu Tode getrampelt hat.
Bei der schweren Misshandlung des Opfers habe der Beschuldigte mit dem Tod der Frau rechnen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Frauenfeld im Kanton Thurgau.
Der Mann nahm das Urteil nach Angaben von Reportern regungslos auf. Auf das ihm zustehende Schlusswort verzichtete der Mann, der aus dem Kreis Ravensburg stammt.
Die Obduktion ergab, dass das Opfer an schweren inneren Verletzungen verstarb. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert.