Bei der ersten Anhörung im Verfahren gegen Donald Trump im Zusammenhang mit der Kapitol-Attacke haben sich die Anwälte des früheren US-Präsidenten Medien zufolge einen Schlagabtausch mit der Richterin geliefert. Bei dem Termin am Freitag in der US-Hauptstadt Washington ging es um die Frage, ob Trump verboten werden soll, bestimmte Beweise, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesammelt wurden, öffentlich zu machen. Richterin Tanya Chutkan machte Medien zufolge deutlich, dass der Republikaner zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung habe. Dieses sei aber "nicht absolut". Daher werde sie Maßnahmen ergreifen, sollte der Republikaner sich nicht an die Regeln halten. Trump selbst war bei der Anhörung nicht anwesend.
Die Richterin hat den früheren US-Präsidenten vor "aufrührerischen" Äußerungen gewarnt. "Ich werde jede notwendige Maßnahme ergreifen, um die Integrität dieses Verfahrens zu schützen", sagte Chutkan bei einer Anhörung zu der Frage, inwieweit Trump sich öffentlich zu dem laufenden Verfahren äußern darf. Konkret warnte die Richterin unter anderem vor einer "Einschüchterung von Zeugen".
Keine "Karnevals-Atmosphäre"
Chutkan betonte bei der Anhörung in der Hauptstadt Washington, sie werde Trumps Rechte als Angeklagter sicherstellen. Die Redefreiheit des 77-jährigen Ex-Präsidenten und führenden Bewerbers für die Präsidentschaftswahl 2024 sei aber "nicht absolut". Zugleich betonte die Richterin, sie werde eine "Karnevals-Atmosphäre" bei dem späteren Prozess nicht zulassen.
Im Anschluss an die Anhörung gab die Bundesrichterin einem Antrag von Sonderermittler Jack Smith auf eine Schutzanordnung teilweise statt. Die Anordnung regelt den Umgang mit Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung des Prozesses der Verteidigung zur Verfügung stellen muss.
Richterin Chutkan erklärte, dass Trump und seine Anwälte "sensible Materialien" nicht öffentlich machen dürfen. Das betrifft unter anderem die Identität von Menschen, die in Beweisdokumenten aufgeführt sind, und Zeugenaussagen.
Trump macht Stimmung gegen das Verfahren
Sonderermittler Smith hatte Ende vergangene Woche eine Schutzanordnung beantragt, die Trump strikte Regeln für öffentliche Äußerungen zu dem Verfahren auferlegen soll. Smith schrieb in seinem Antrag, eine Anordnung sei in diesem Fall "besonders wichtig, weil der Angeklagte zuvor öffentlich Äußerungen in den sozialen Medien über Zeugen, Richter, Anwälte und andere mit den Rechtsangelegenheiten (...) in Verbindung stehende Menschen gemacht hat".
Er verwies dabei unter anderem auf ein Zitat Trumps, der auf seiner Online-Plattform Truth Social gedroht hatte: "Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen."

Prozess für Januar erwartet
Der Republikaner war Anfang August wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit im Amt zu halten. Trump wird in vier Anklagepunkten unter anderem Verschwörung zum Betrug an den USA und Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs zur Last gelegt.
Der Rechtspopulist hatte nach seiner Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden unter anderem falsche Wahlbetrugsvorwürfe erhoben und damit versucht, eine Bestätigung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Am 6. Januar 2021 stürmten schließlich radikale Trump-Anhänger das Kapitol in Washington, als dort Bidens Wahlsieg endgültig zertifiziert werden sollte.
Sonderermittler Smith hat einen raschen Prozessbeginn beantragt und als mögliches Datum den 2. Januar genannt. Das wäre zwei Wochen vor Beginn der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner, bei denen Trump klarer Favorit ist.