Die myanmarische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi kann durch das von den Militärmachthabern beschlossene neue Wahlgesetz keiner politischen Partei beitreten und auch nicht an der geplanten Parlamentswahl teilnehmen.
Das Wahlgesetz wurde am Mittwoch in den staatlichen Zeitungen veröffentlicht. Es sieht vor, dass niemand, der durch ein Gericht verurteilt wurde, an der Wahl teilnehmen darf.
Die Friedensnobelpreisträgerin hat 14 der vergangenen 20 Jahre in Haft oder unter Hausarrest verbracht. Sie wurde erst im August vergangenen Jahres wieder wegen Verstoßes gegen die Auflagen ihres Hausarrests verurteilt, weil sie vorübergehend einen Amerikaner aufgenommen hatte, der zu ihrem Haus geschwommen war.
Ein Datum für die Wahl steht noch nicht fest. Es ist die erste Parlamentswahl seit 1990. Damals gewann die Nationale Liga für Demokratie von Suu Kyi, doch die Militärregierung weigerte sich, die Macht abzugeben.