URTEIL Todesstrafe in US-Bundesverfahren für verfassungswidrig erklärt

Ein New Yorker Richter erklärte die Todesstrafe bei Verfahren nach US-Bundesrecht für verfassungswidrig. Der Bundesrichter urteilte, dass nach dem jetzigen Recht die Gefahr bestehe, dass Unschuldige hingerichtet werden könnten.

Gegner der Todesstrafe in den USA haben einen weiteren juristischen Sieg errungen. Ein New Yorker Richter erklärte die Todesstrafe bei Verfahren nach US-Bundesrecht am Montag für verfassungswidrig. Der Bundesrichter urteilte, dass nach dem jetzigen Recht die Gefahr bestehe, dass Unschuldige hingerichtet werden könnten.

Seine Entscheidung gilt allerdings nur für Gefangene, die nach Bundesrecht verurteilt wurden. Die weitaus meisten Todeshäftlinge wurden nach dem Recht der einzelnen Bundesstaaten verurteilt. Beobachter erwarteten, dass das Justizministerium gegen die Entscheidung Einspruch erhebt.

In jüngster Zeit hatten US-Gerichte der Todesstrafe mehrere Riegel vorgelegt. So hatte der Oberste US-Gerichtshof im Juni entschieden, dass nur Geschworene, nicht Richter über Leben und Tod von Angeklagten entscheiden können. Nach Angaben von Gegnern der Todesstrafe werden damit mehr als 150 Todesurteile hinfällig. Die Verurteilten könnten neue Prozesse beantragen. Zuvor hatte die Obersten Richter die Hinrichtung geistig Behinderter untersagt.