von Arnim: Zusatzeinnahmen der EU-Parlamentarier rechtswidrig

Staatsrechtler von Arnim: Zusatzeinnahmen der EU-Parlamentarier rechtswidrig

Hamburg - Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat das bestehende System von Kostenerstattungen und Zusatzversorgungen für die Abgeordneten des Europaparlaments scharf kritisiert. In einem Gutachten, das dem stern vorliegt, kommt der Wissenschaftler aus Speyer zu dem Ergebnis, die "Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung" für die Parlamentarier sei "unangemessen und rechtswidrig".

Herbert von Arnim kommt in seinem Gutachten zum Schluss, die Bestimmungen enthielten nicht nur "eine Reihe untragbarer Auswüchse" und verletzten das "Wirtschaftlichkeitsgebot". Die Art ihres Zustandekommens verstoße auch gegen Artikel 190 des EG-Vertrages und das deutsche Grundgesetz, da die für die Abgeordneten lukrativen Regelungen allein vom Präsidium des Parlaments beschlossen würden. Der EG-Vertrag verlange aber die Anhörung der EU-Kommission und die Zustimmung des Ministerrats.

In den umstrittenen Bestimmungen ist unter anderem das Tagegeld von steuerfreien 262 Euro festgelegt, das den Abgeordneten zusteht. Daneben enthält das Regelwerk großzügige Bestimmungen über die Abrechnung von Reisekosten, über "Kostenpauschalen", die Bezahlung von Mitarbeitern und zusätzliche Altersversorgungen. Alles zusammen belaste "den Haushalt in Brüssel mit hunderten von Millionen Euro", so von Arnim.

Der stern berichtet über das Gutachten des renommierten Staatsrechtlers. Im Wortlaut ist es im Internet unter www.stern.de/eu-parlamentarier nachzulesen.