Anti-Nazi-Proteste in Dresden Landgericht erklärt Funkzellenabfrage für rechtswidrig

Die Auswertung der Handyverbindungen am Rande einer Anti-Nazi-Demo in Dresden im Jahr 2011 ist nicht mit dem Gesetz vereinbar. Das Landgericht der Stadt hält die Maßnahme für rechtswidrig.

Das von der Polizei veranlasste Sammeln tausender Handydaten am Rande der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichtes Dresden hervor, der dem Linke-Landtagsabgeordneten Falk Neubert am Dienstag zugegangen ist. Laut Landgericht müssen die auf Anordnung des Dresdner Amtsgerichtes erhobenen Daten gelöscht werden. Die Entscheidung des Landgerichtes ist endgültig, sie kann nicht mehr angefochten werden.

Das Amtsgericht habe damals seine Anordnung zur Datenabfrage in der Südvorstadt nicht ordentlich begründet, sagte Neuberts Rechtsanwalt André Schollbach. Das Landgericht habe schwerwiegende Mängel in der Begründung moniert. "Die Entscheidung des Landgerichtes erfüllt uns mit großer Freude, weil sie unsere Auffassung vom Schutz der Demonstrationsfreiheit bestätigt", erklärte Neubert.

Die massenhafte Abfrage der Handydaten nicht nur in der Südvorstadt hatte 2011 für heftige Proteste auch außerhalb Sachsens gesorgt. Bei der sogenannten Funkzellenabfrage waren auch Daten von Menschen erfasst worden, die sich gar nicht an den von Gewalt begleiteten Protesten gegen Neonazis beteiligt hatten. Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Rechtsanwälte und Journalisten protestierten, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sahen. Datenschützer kritisierten die Aktion als unverhältnismäßig.

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fle/DPA