Brüder unter Verdacht Anti-Terror-Einsatz in Castrop-Rauxel: Ermittler finden auch bei Garagen-Durchsuchung keine Giftfunde

Spezialkräfte der Feuerwehr in Schutzanzügen kommen von ihrem Einsatz
Spezialkräfte der Feuerwehr in Schutzanzügen bei ihrem Einsatz in Castrop-Rauxel.
© Bernd Thissen / DPA
Zwei Männer in Castrop-Rauxel sollen mutmaßlich Gift für einen islamistisch motivierten Anschlag beschafft haben. Die erste Hausdurchsuchung blieb erfolglos – genau wie der anschließende Blick in zwei Garagen.

Bei den Ermittlungen um die mutmaßliche Planung eines islamistisch motivierten Anschlags sind auch bei der Durchsuchung von Garagen in Castrop-Rauxel am Montag keine Giftstoffe gefunden worden. "Im Ergebnis haben wir nichts Beweisrelevantes gefunden", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. 

Zwischenzeitlich seien umliegende Häuser evakuiert worden, um eine mögliche Gefährdung auszuschließen, sagte der Sprecher. Es sei ein Paket gefunden worden, das man zunächst habe untersuchen müssen. Darin war demnach aber nichts Gefährliches.

Ermittlungen hätten ergeben, dass der 32-Jährige über die beiden Garagen in einem Hinterhof in Castrop-Rauxel verfüge, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Unter anderem sei die sogenannte Analytische Task Force der Feuerwehr im Einsatz gewesen, um einen sicheren Umgang mit gegebenenfalls gefährlichen Stoffen gewährleisten zu können.

Zwei Iraner sollen Anschlag geplant haben – Festnahmen nach Tipp aus USA

In der Nacht zum Sonntag waren in Castrop-Rauxel zwei Brüder im Alter zwischen 25 und 32 Jahren festgenommen worden. Die beiden Iraner sollen versucht haben, Gift für einen islamistisch motivierten Anschlag zu beschaffen. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 32-Jährigen wurden die entsprechenden Giftstoffe Cyanid und Rizin laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf allerdings nicht gefunden.

Am Sonntagabend wurde gegen die beiden Brüder Haftbefehl erlassen. Wie konkret die möglichen Anschlagspläne fortgeschritten waren und was ein mögliches Ziel gewesen wäre, blieb zunächst unklar. Die deutschen Ermittler waren wegen eines Tipps von Kollegen aus den USA aktiv geworden.

25-Jähriger war wegen Mordversuchs verurteilt

Der jüngere der beiden festgenommenen Brüder ist 2019 unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Auch zum Zeitpunkt seiner Festnahme in der Nacht zum Sonntag im Ruhrgebiet war er noch nicht auf freiem Fuß: Er war nach wie vor in einer Entziehungsanstalt in Hagen untergebracht, durfte aber angesichts einer Lockerung am Wochenende teils bei Familienangehörigen übernachten. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund am Montag mit. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" darüber berichtet. 

Der heute 25-Jährige hatte laut der Staatsanwaltschaft im Juli 2018 nachts einen großen Ast von einer Brücke auf die Autobahn 45 geworfen. Er traf damit ein Auto, die damals 32 Jahre alte Fahrerin wurde durch Glassplitter verletzt. Bei der Tat war er betrunken. Im Januar 2019 wurde er vom Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt.

Bislang keine Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu Castrop-Rauxel

Die für Terrorismus-Ermittlungen zuständige Bundesanwaltschaft hat bislang von einer Übernahme des Falls abgesehen. "Wir stehen mit den zuständigen Behörden in Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen in Kontakt und beobachten die Entwicklungen", sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Montag auf Anfrage. Das läuft in vergleichbaren Situationen standardmäßig so ab. Auch ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft sagte, man stehe wie in einem solchen Fall üblich in Kontakt mit der Bundesanwaltschaft.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Die Staatsanwaltschaft des Bundes ist für die Verfolgung bestimmter Staatsschutz-Delikte unmittelbar zuständig. Dazu gehört die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung. Außerdem kann sie unter bestimmten Voraussetzungen die Strafverfolgung in weiteren Fällen übernehmen – zum Beispiel wenn der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Raum steht. Dafür muss die Tat allerdings von "besonderer Bedeutung" sein.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde den Entwicklungen entsprechend aktualisiert. 

DPA
yks