Angesichts der steigenden Zahl von Neuinfektionen führt Sachsen landesweit die 2G-Regel ein. Ab Montag haben zu Innenräumen von Gaststätten sowie zu anderen Veranstaltungen in Innenbereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang, wie Landessozialministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag in Dresden sagte. Das Landeskabinett beschloss dazu eine neuen Corona-Verordnung, die bis zum 25. November gilt. Betroffen sind auch Großveranstaltungen wie beispielsweise Bundesligaspiele. Für den Einzelhandel oder Gottesdienste gilt 2G nicht.
Bislang galt 2G-Einlass nur für Geimpfte und Genesene – in Sachsen als Optionsmodell. Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sollen von einer verschärften 2G-Regelung weiter ausgenommen sein. AfD und FDP hatten die Pläne im Vorfeld schon kritisiert.
Corona: Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über Bundesschnitt
In Sachsen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 385,7 und damit deutlich über dem Bundesschnitt von knapp 170. Nur Thüringen hat eine noch geringfügig höhere Inzidenz. Zudem ist Sachsen bei der Impfquote bundesweites Schlusslicht. Laut Robert-Koch-Institut sind aktuell 68,5 Prozent der Erwachsenen im Freistaat einmal und 66,3 Prozent vollständig geimpft. Bundesweit erhielten fast 78 Prozent der Erwachsenen zwei Impfdosen.
Die Lage in Sachsen sei dramatisch, sagte Gesundheitsministerin Köpping. Die Krankenhausbelegung bereite große Sorgen. Experten hätten der Regierung geraten, jetzt zu handeln. Allerdings sei die neue Schutzverordnung keine Neuerung im eigentlichen Sinne. Man vollziehe nur das, was vorher schon vereinbart war.
Schulen und Kitas bleiben offen – mit Maskenpflicht
Bei bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern greift die sächsische 2G-Regel ebenfalls - egal, ob sie drinnen oder draußen stattfinden. Zugleich ist damit eine Höchstgrenze für Gäste verknüpft. Bei maximal 50-prozentiger Auslastung sind höchstens 25.000 Besucher erlaubt. Ausnahmen für Weihnachtsmärkte bleiben bestehen. Schulen und Kitas bleiben auch bei Erreichen der Überlastungsstufe offen, auf den dann ursprünglich geplanten Wechselunterricht wird verzichtet. Die Maskenpflicht gilt weiter auch im Unterricht.