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Steuerbetrug So funktioniert der Cum-Ex-Trick: Einmal Steuern zahlen, sie zweimal zurückbekommen

Mit dem raffinierten Cum-Ex-Trick brachten Investoren den Staat jahrelang um Millionen. Wir erklären, wie der Trick funktioniert – anhand eines stark vereinfachten Beispiels.
Cum Ex Erklärgrafik
© stern Infografik
  1. Die Aktiengesellschaft (AG) schüttet am Stichtag 100 Euro Dividende aus. Davon erhält die depotführende Bank A des Aktienbesitzers 75 Euro – die Netto-Dividende.
  2. 25 Prozent der Dividende, also 25 Euro, führt die AG direkt an das Finanzamt ab. Damit wurde die Kapitalertragsteuer einmal gezahlt.
  3. Die Bank gibt die Dividende von 75 Euro an den Besitzer weiter. Außerdem stellt sie ihm eine Steuerbescheinigung über die von der AG abgeführte Kapitalertragsteuer aus.
  4. Erstattung Nr. 1: Der Besitzer legt die Steuerbescheinigung beim Finanzamt vor. Er kann sich die Steuer erstatten lassen oder zum Beispiel mit Verlusten verrechnen.
  5. Nun geht die Trickserei los. Das Ziel: Es soll verschleiert werden, dass eine Bank bereits eine Bescheinigung ausgestellt hat – eine andere Bank soll eine zweite ausstellen. Dazu sprechen sich der Besitzer der Aktie, ein Leerverkäufer und ein Käufer ab.
  6. Ein Leerverkäufer handelt mit Aktien, die er noch gar nicht besitzt. Vor dem Tag der Ausschüttung verkauft er dem Käufer eine Aktie mit Anspruch auf Dividende (cum Dividende, 6a). Er nutzt dafür eine ausländische Bank, die diese keine Kapitalertragssteuer an den deutschen Fiskus zahlt (6b).
  7. Weil der Leerverkäufer die Aktie nicht hat, besorgt er sie sich nach dem Stichtag beim Besitzer und beliefert damit den Käufer. Das geschieht ohne Anspruch auf Dividende (ex Dividende), denn die hat der Besitzer bereits erhalten. 
  8. Um den Dividendenanspruch des Käufers zu erfüllen, zahlt der Leerverkäufer ihm eine Ausgleichszahlung von 75 Euro, also exakt in Höhe der Netto-Dividende. Das Geld fließt über die ausländische Bank an die deutsche Bank des Käufers (Bank B).
  9. Für Bank B sieht das wie eine Dividende aus. Daher nimmt sie an, dass bereits, wie üblich, Steuer abgeführt wurde. Sie kontrolliert nicht, ob das tatsächlich geschehen ist. Stattdessen spuckt sie automatisch eine weitere Steuerbescheinigung aus.
  10. Erstattung Nr. 2: Der Käufer lässt sich die Steuer von 25 Euro erstatten oder anrechnen. Der Staat zahlt zweimal, obwohl er nur einmal eingenommen hat. Besitzer, Leerverkäufer und Käufer teilen sich die Beute. 2012 verbot die Regierung solche Geschäfte. Sie seien illegal.

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