Fluggastkontrolle Diese Daten werden weitergegeben

Der EU-Gerichtshof hat ein Abkommen gekippt, das den Vereinigten Staaten die Daten von Reisenden aus Europa sichert. Bis September können die Fluggesellschaften aber wie bisher ihre Angaben über Passagiere an die USA weitergeben.

Aufgrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 haben die USA bestimmt, dass Fluggesellschaften, die Flüge nach, von oder durch die USA durchführen, dem amerikanischen Zoll elektronischen Zugang zu den Fluggastdatensätzen (PNR) in ihren Buchungs- und Abfertigungssystemen ermöglichen müssen. Ein Abkommen der Europäer mit den Vereinigten Staaten sieht die Übermittlung von bis zu 34 Angaben zu jedem Reisenden vor. Die USA verlangen diese Daten von jeder Fluggesellschaft, um damit nach Terroristen zu fahnden.

Es handelt sich dabei um folgende Daten:

PNR Kennzahl
Buchungsdatum
Beabsichtigtes Anreisedatum
Name
Weitere Namen laut PNR
Adresse
Informationen über die Zahlungsweise (einschließlich Kreditkarteninformationen)
Rechnungsadresse
Telefonnummer
Flugroute
Bonusmeilen
Reisebüro
Zuständige(r) Reisebürokaufmann/-frau
Reisestatus des Passagiers
E-Mail-Adresse
Allgemeine Bemerkungen
Flugticketnummer
Sitzplatznummer
Ausgabedatum des Tickets
Vorgeschichte als nicht erschienender Fluggast
Gepäcknummer
Sonderwünsche (z.B. koscheres Essen)
Alle Änderungen der PNR
Anzahl der Reisenden
Sitzinformationen
One-Way-Tickets
Alle APIS-Informationen (APIS-Standard Daten (Pass-Daten) wie vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, Pass ausstellendes Land sowie APIS Zusatzdaten wie Wohnsitz, Adresse in den USA, Flugklasse, Pass/Visum, IATA-Code aller angesteuerter ausländischer Flughäfen, Code des Flugzeugs, Flugnummer, Ankunftsdatum)

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