Seit 20 Jahren beherrscht die Entflechtung der Bund-Länderkompetenzen mal mehr, mal weniger dringend die politische Agenda. Vor allem die gegenseitige Blockade der Gesetzgebung durch Bundestag und Bundesrat war der Politik ein Dorn im Auge und nicht nur ihr.
Fragen und Antworten
Was bringt die Reduzierung der Ländermacht im Bundesrat?
Die Befürworter der Reform erhoffen sich dadurch die schnellere Verabschiedung von Gesetzen. Bundestag und Bundesrat müssen in weniger Fragen als bisher übereinstimmen. Das ist dann von Bedeutung, wenn sich zwei große Blöcke in Bundestag und Bundesrat gegenüber stehen.
Für den Bürger könnte dies den Vorteil haben, dass der Staat rascher auf Probleme reagieren kann und Schwierigkeiten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Parteipolitisch motivierten Blockaden soll ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings ist die Reduzierung der Zahl von zustimmungsbedürftigen Gesetzen nur eine Schätzung. In der Praxis wird sich zeigen, ob die Vermutung tatsächlich eintrifft.
Werden die Beteiligungsrechte der Bürger gestärkt?
Nein. Die Ausweitung von plebiszitären Elementen wurde ausgeklammert - auch weil die Union immer dagegen war. Allerdings erhoffen sich die Reformmütter und -väter, dass durch die Entzerrung der Gesetzgebung für den Bürger deutlicher wird, ob der Bund oder die Länder für die Regelung einer Sachfrage verantwortlich sind. Insgesamt werden die Landtage mehr zu sagen haben. Von Land zu Land kann es zum Beispiel unterschiedliche Ladenöffnungszeiten geben. Die Stimmen der Bürger bei Landtagswahlen haben so mehr Gewicht für die Landespolitik.
Was ändert sich in den Schulen?
Zunächst nichts, denn die Verantwortung für die Schulen lag immer schon bei den Ländern. Der Bund darf allerdings keine Sonderprogramme mehr auflegen, wie etwa die 4-Milliarden-Euro-Initiative zum Ausbau der Ganztagsschulen oder die erfolgreichen bundesweiten Modellversuche zur Verbesserung des Mathematik-Unterrichts. Dies hatten die Länder allerdings schon immer als verfassungsrechtlich zweifelhafte Einmischung in ihre Kompetenzen angesehen.
Wie wirkt sich die Reform an den Hochschulen aus?
Für die Zulassung zum Studium kann künftig jedes Land eigene Regelungen treffen und vom Bundesrecht abweichen. Das heißt: Die Bewerbungs- und Zulassungsbedingungen für einen Studienplatz können in Bayern völlig anders sein als in Berlin oder in Hamburg. Und auch bei Hochschulabschlüssen können die Länder von den Bundesvorgaben abweichen. Die Bundesmittel für die Hochschulen bleiben weitgehend erhalten, ein Teil fließt aber in Forschungsvorhaben.
Wie sind die 1,2 Millionen Landesbeamten betroffen?
Sie werden die Föderalismusreform am deutlichsten zu spüren bekommen. Denn in Zukunft werden sie von Land zu Land unterschiedlich besoldet werden können - ähnlich wie die Angestellten im öffentlichen Dienst von Ländern und Kommunen. Das gibt den Ländern Spielraum für Einsparungen, könnte aber durchaus dazu führen, dass sich die "guten" Beamten dorthin orientieren, wo am meisten gezahlt wird.
60 Prozent aller Verordnungen müssen bis dato vom Bundesrat abgesegnet werden. Was dazu führt, dass viele Gesetze erst über den Vermittlungsausschuss der beiden Kammern auf den Weg gebracht werden konnten - und durch den so erzwungen Minimalkonsens förmlich zerredet wurden.
Mit der Föderalismusreform wird der Anteil der durch den Bundesrat zu ratifizierenden Verordnungen auf bis zu 40 Prozent gesenkt. Bundeskanzlerin Angela Merkel lobte den auch die "Entscheidungsschnelligkeit", die durch die Neuordnung entstehen werde. Bei vielen großen Reformvorhaben der Regierung wird allerdings auch in Zukunft kein Weg an der Ländervertretung vorbeigehen.
Erst im Dezember vergangenen Jahres ist der erste Versuch einer Föderalismusreform am Bereich Bildung gescheitert. Das Thema allerdings sorgt noch immer für Verstimmung. Nicht nur die Opposition kritisiert die neugeordneten Bildungszuständigkeiten, sondern auch Teile SPD. Der Bund wird künftig kaum noch Einfluss auf die Gestaltung des Unterrichts an Schulen und Universitäten haben.
So sollen nun von Land zu Land unterschiedliche Voraussetzungen für den Hochschulzugang gelten. Zudem werden auch die kleinen Länder prinzipiell selbst für den Bau von Universitäten zuständig sein. Förderprogramme des Bundes wie für die Ganztagsschulen wären zudem verboten. Die SPD-Linke fürchtet außerdem Nachteile in der Forschungspolitik, was besonders für finanzschwächere Länder gelte. Die Konsequenz für den Bildungssektor nennen auch Fachleute eine Rückkehr in die "Kleinstaaterei".
Weitgehend selbstständig können die Länder auch die Besoldung ihrer Beamten regeln - was zwar den Wettbewerb der Länder um "die besten Köpfe" ankurbeln dürfte, andererseits aber die armen gegenüber den reichen Bundesländer benachteiligen werde, wie Kritiker befürchten.
Wenig Einfluss wird der Bund künftig auch auf das Umweltrecht haben, weil jedes Land dazu seine eigenen Standards setzen darf. Die Opposition und einige in der SPD werfen dem Reformwerk auch in diesem Bereich "Zersplitterung" vor. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, sagt etwa: "Die Möglichkeit der Länder, von bundesrechtlichen Regelungen unter anderem zum Naturschutz und Wasserhaushalt abzuweichen, ist problematisch», sagte er, "zu befürchten sei "ein Wettlauf um die niedrigsten Umweltstandards."

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
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Grundsätzlich in die Kompetenz der Länder fallen in Zukunft Versammlungsrecht, Strafvollzug, Heimrecht, Ladenschlussrecht, Gaststättenrecht, Spielhallen und Schaustellung von Personen, Messen, Ausstellungen und Märkte, Teile des Wohnungswesens, Grundstücksverkehr und Pachtwesen in der Landwirtschaft, Flurbereinigung, Sport-, Freizeit- und "sozialer" Lärm (Beispiel Biergärten), Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht von Landesbeamten, Hochschulrecht mit Ausnahme der Zulassung und der Abschlüsse sowie das Presserecht.
In die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes werden verlagert Waffen- und Sprengstoffrecht, Versorgung von Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen, Erzeugung und Nutzung der Atomkraft, Melde- und Ausweiswesen, Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland und Regelung der Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen Terrorismus. Nach diesem ersten Reformschritt sollen noch innerhalb dieser Wahlperiode die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern reformiert werden.