Der hessische Landtag hat am Mittwoch das Rettungsgesetz für den Autobauer Opel und die hessische Zuliefererindustrie verabschiedet. Mit dem Gesetz, das einstimmig von allen Fraktionen angenommen wurde, wird der Finanzrahmen für Landesbürgschaften von 300 auf 500 Millionen Euro erhöht.
Der hessische Bürgschaftsrahmen gilt bis zur Verabschiedung eines neuen Haushalts. Durch die komplizierten politischen Verhältnisse im Land wird mit einem neuen Haushalt erst im Frühjahr 2009 gerechnet. Bis dahin gilt das Nothaushaltsrecht. Mit dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetz ist sichergestellt, dass das Land trotzdem Bürgschaften eingehen kann.
Um sich vor den Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der amerikanischen Konzernmutter General Motors zu schützen, bemüht sich Opel um eine Bürgschaft von einer Milliarde Euro, an der sich neben Hessen auch der Bund und andere Länder beteiligen sollen. Eine Entscheidung darüber soll bis Weihnachten fallen.