Meldepflicht, Radarüberwachung, strikte Kursanweisungen - der Luftraum über den deutschen Großflughäfen und benachbarten Städten wird streng überwacht. Das zeigt beispielsweise ein Flug über Hamburg. Die Situation über anderen Metropolen ist vergleichbar. Für die "grenzenlose Freiheit über den Wolken", die Reinhard Mey besingt, gibt es strikte Regeln. Dass das am 22. Juli in Berlin zwischen Reichstag und Kanzleramt abgestürzte Leichtflugzeug dennoch über dem Regierungsviertel auftauchen konnte, ist ungewöhnlich.
Rings um Hamburg etwa und den Flughafen ist ein Sperrgürtel, die so genannte Kontrollzone eingerichtet. Sie beginnt bereits weit vor der Stadtgrenze. Innerhalb dieser Zone darf sich kein Flugzeug - ganz gleich ob Motorsegler, Ultraleichtflugzeug oder Jumbo - ohne Kontrolle durch die Flugsicherung bewegen. Steuert ein Kleinflugzeug diese Zone an, taucht es schon weit außerhalb auf dem Radar der Lotsen auf.
Objekte im Flugraum sind immer erkennbar
Die Erfassung wird durch einen so genannten Transponder erleichtert: Dieser funktioniert wie ein "Anrufbeantworter" und sendet dem Lotsen zum Beispiel Informationen über die Flughöhe zurück. Selbst ohne Transponder lassen sich Objekte im Luftraum aber auf dem Radarschirm erkennen - Metallteile reflektieren die Impulse. Die Identifikation ist dann aber schwieriger.
Einfliegen in Kontrollzonen ist nur über bestimmte Punkte und nach vorheriger Freigabe per Funk zulässig. "Cessna D-EEBB, Position zwei Meilen vor Meldepunkt Whiskey 1, erbitte Einflug in die Kontrollzone entlang der Elbe", muss sich beispielsweise der Pilot eines Kleinflugzeuges bei der Flugsicherung melden und identifizieren. Das geschieht, wenn er noch weit außerhalb des Stadtgebietes ist. Erst wenn die Lotsen mit einem definitiven "frei zum Einflug in die Kontrollzone", bestätigen, ist der Weg über die Hamburger Innenstadt frei.
Dann darf der Pilot den vom Tower genehmigten Kurs steuern. Ständig überwacht der Lotse, ob Route und Höhe eingehalten werden. Durcheinander am Himmel ist schon aus Sicherheitsgründen nicht zulässig: Schließlich liegt in der Nähe vieler Großstädte ein Flughafen, an dem große Verkehrsflugzeuge starten und landen. Außerdem fliegen Rettungs- und Polizeihubschrauber bei ihren Einsätzen durch den Luftraum. "Lufthansa 010, cleared to land runway 15", haben die Lotsen im Hamburger Kontrollturm vor allem den regen Betrieb am Großflughafen in Fuhlsbüttel im Auge.
Wie bei der Verkehrsregelung durch Polizisten
Steuert zum Beispiel ein Verkehrsflugzeug den Flughafen an, dann achten die Lotsen darauf, dass sich große und kleine Maschinen nicht in die Quere kommen. Die Prozedur ähnelt der Verkehrsregelung durch Polizisten an einer großen Kreuzung. "Verkehr in der 10-Uhr Position", informiert der Kontrollturm und regelt den Ablauf in der Luft gegebenenfalls mit Ausweichanweisungen. Dabei sind selbst die Wortwechsel zwischen Piloten und Lotsen im Detail festgeschrieben.
Missachtung der Funksprüche bemerkt der Lotse sofort. Verstöße gegen die Anweisungen werden bestraft: Genauso wie im Straßenverkehr drohen Geldstrafen und Lizenzentzug bei groben Vergehen. In der Regel beachten Piloten die Anweisungen schon aus eigenem Interesse. Schließlich verhindert die Zusammenarbeit per Funk mit dem Kontrollturm gefährliche Annäherungen. Drängelmanöver gibt es nicht - die Absprachen laufen zügig, korrekt - und kooperativ.

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Funkkontakt ist Pflicht
Beim Flug durch die Kontrollzone muss sich jeder Pilot regelmäßig über Funk beim Lotsen melden und seine Position trotz Radarüberwachung bestätigen. Auch das Verlassen des Gebietes läuft nicht unkontrolliert. "Verlassen sie die Kontrollzone über Sierra Eins" weist der Lotse zum Beispiel bei Abflügen in Richtung Süden aus dem Hamburger Luftraum den Weg. In den Kontrollzonen an anderen deutschen Großflughäfen ist die Situation ähnlich. Das Gebiet ist je nach geographischen Gegebenheiten, An- und Abflugrouten sowie Grundriss des Flughafens ausgerichtet.
Aber auch zwischen den Flughäfen ist der Luftraum ganz genau geregelt. Freiflug ohne Regeln gibt es im Luftraum über Deutschland nicht. Das beginnt bei Vorschriften zur Flughöhe. Diese gelten nicht nur für große Passagierflugzeuge, sondern auch für Reisen in kleinen Maschinen. Dazu kommen Sperrgebiete, die nicht überflogen werden dürfen. Das sind zum Beispiel Bundeswehrgelände, aber auch kerntechnische Anlagen oder Naturschutzgebiete.