Die Frankfurter Familienrichterin Christa Datz-Winter begründete 2007 anhand einer Koransure ihre Entscheidung, die Ehe einer 26 Jahre alten Deutsch- Marokkanerin von ihrem prügelnden Mann nicht vorzeitig zu scheiden. "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt."
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2001
verhandelte das Landgericht Bremen den Tod eines kurdischen Paares, das grausam umgebracht worden war, weil es gegen den Widerstand der Brauteltern geheiratet hatte. Die Richter entschieden auf Totschlag, nicht auf Mord. "Den Angeklagten war auf Grund ihrer stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellungen nicht bewusst gewesen, dass ihre Beweggründe objektiv als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen sind." Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte das Urteil später.
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2007
verurteilte das Landgericht Wuppertal einen 42-jährigen Türken ebenfalls nur wegen versuchten Totschlages. Er hatte seine Tochter, 16, vom Balkon im vierten Stock gestoßen. Sie hatte sich gegen ihre Zwangsheirat gewehrt, galt als "ehrlos". Der BGH hatte unter anderem bereits 2002 festgelegt, dass die Herkunft aus einem anderen Kulturkreis kein ausreichender Grund sei, um von einer Verurteilung wegen Mordes abzusehen. Seyran Ates, 45, Rechtsanwältin und Autorin ("Der Multikulti-Irrtum"), sieht vor allem bei Richtern in unteren Instanzen die Haltung, bei Ehrenmorden den kulturellen Hintergrund des Täters zu würdigen. Ihre Kollegin Gülsen Celebi, 36, aus Düsseldorf sagt: "Viele Deutsche haben eine Nazi-Macke. Sie trauen sich nicht, gewalttätige Migranten zu kritisieren, weil sie Angst haben, sofort als rechtsradikal betitelt zu werden." Der Hamburger SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Bülent Ciftlik, 36, fordert "mehr Mut" vom Staat und dessen Behörden. Selbst Migranten würden sich oft über zu viel Verständnis wundern. "Geht von einer Familie Gefahr aus, muss man da sofort rein."