Strittige Gesetzesvorhaben Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Abgeordneten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Abgeordneten bei strittigen Gesetzesvorhaben gestärkt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Abgeordneten bei strittigen Gesetzesvorhaben gestärkt. Keinesfalls dürften die Mitglieder des Bundestages durch zu knappe Informationen quasi übergangen werden mit dem Ziel, für umstrittene Vorhaben gleich im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zu erzielen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichts.

Vielmehr müssten sie umfassend informiert werden, eine abstrakte Auflistung genüge nicht. Wegen unzureichender Information der Abgeordneten erklärten die Richter daher die seit 2004 geltende Kürzung von Subventionen im Öffentlichen Nahverkehr für verfassungswidrig. Die Regelungen gelten aber ohnehin nur bis zum 30. Juni 2011. (Az.: 2 BvR 758/07)

Die Einsparungen waren 2003 vom hessischen Regierungschef Roland Koch (CDU) und dem damaligen Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalens Peer Steinbrück (SPD) in dem Programm "Subventionsabbau im Konsens" vorgeschlagen worden, das umfassenden Subventionsabbau vorsah. Im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004, das unter anderem auch den Wegfall der Eigenheimzulage vorsah, wurde das Programm jedoch nur stichwortartig vorgestellt und war bei der Abstimmung schließlich ganz weggefallen.

Der Bundesrat verlangte daraufhin die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, das Papier wieder in den Gesetzesentwurf einzubringen, was auch geschah. Das Gremium schlug einen Kompromiss vor, in dem das Programm enthalten war.

Der Gang des Verfahrens sei erkennbar darauf angelegt gewesen, die Öffentlichkeit einer parlamentarischen Debatte über das umstrittene Gesetzesvorhaben zu vermeiden, rügten die Richter. Denn die Auflistung pauschal geplanter Kürzungen ohne einen Ansatz zur rechtlichen und politischen Bewertung oder der Zuordnung zum einschlägigen Bereich wie dem Haushalt habe es praktisch ausgeschlossen, dass die Abgeordneten sich damit hätten verantwortlich befassen können. Vielmehr habe gleich der Vermittlungsausschuss den Weg für das Vorhaben bereiten sollen. Das Gremium habe jedoch nicht das Recht, bei Gesetzesvorhaben die Initiative zu ergreifen.

Reuters
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