Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, wann Straftätern Asyl aberkannt oder verwehrt werden darf. Es geht um Fälle aus Österreich, Belgien und den Niederlanden. Gerichte aus diesen Ländern stellten dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. In Österreich war ein Syrer als asylberechtigt anerkannt worden, wurde dann aber unter anderem wegen Drogenhandels und Körperverletzung verurteilt. (Az. C-663/21 u.a.)