Urteile
OVG bestätigt Verlust des Ruhegehalts gegen Ex-Polizeichef
Das OVG in Lüneburg bestätigt die Aberkennung des Ruhegehalts gegen den früheren Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt. Er habe von einer Mitarbeiterin sexuelle Gefälligkeiten gefordert.