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Prinz Ernst August Revision trotz Halbierung der Geldstrafe

Prinz Ernst August von Hannover geht in Revision. Der Welfenprinz wurde im März 2010 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu 200.000 Euro verurteilt. Das Hildesheimer Gericht hatte damit die Strafe des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004 um mehr als die Hälfte verringert.