Kindeswohl

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Vater und Sohn

Bundeskabinett beschließt neue Regeln für Anfechtung der Vaterschaft

Stärkere Rechte für leibliche Väter und ein Fokus auf das Kindeswohl: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, das die Anfechtung von Vaterschaften in Deutschland neu regeln soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung für grundrechtswidrig erachtet hatte. Durch die Neuregelungen sollen das Lebensalter des Kindes zum  "leitenden Faktor" für Familiengerichte werden und die Grundrechte aller Beteiligten stärker Berücksichtigung finden.
Kontrollen an Grenze zu Österreich

Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls

Das Kindeswohl und familiäre Bindungen sind kein Grund für ein Abschiebungsverbot von Ausländern unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn das deutsche Aufenthaltsgesetz bezieht sich an der Stelle nur auf Gefahren, die den Betroffenen im Zielland drohen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag erklärte. Es verwies mehrere Fälle zurück an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. (Az. 1 C 4.24 u.a.)