Umgangszwang Das Kindeswohl ist das Wichtigste

Das Karlsruher Urteil, das Eltern nicht grundsätzlich zum Umgang mit ihrem Nachwuchs verpflichtet, ist überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen, darüber sind sich Politik und Familienverbände einig. Aber auch heftige Kritik wurde laut.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte das Karlsruher Urteil, das Eltern nicht grundsätzlich zum Umgang mit ihrem Nachwuchs verpflichtet. "Es macht deutlich, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht", sagte sie in Karlsruhe. Nun müssten die Familiengerichte - im Gespräch mit Kindern, Eltern und Sachverständigen - sorgfältig prüfen, ob im Einzelfall ein Umgangszwang für das Kind förderlich sei. Dem Nachrichtensender "N24" sagte Zypries: "Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für unsere gesetzgeberische Arbeit." Geplant sei eine Reform, mit der den Familiengerichten ermöglicht werden solle, sehr viel früher in Familienstrukturen einzugreifen.

Der CDU-Rechtspolitiker Jürgen Gehb nannte das Urteil "salomonisch und lebensnah". Es sei jedem Elternteil zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl diene. Andererseits wäre es "töricht zu glauben, in diesen besonderen Fällen könne der Gesetzgeber oder ein Gericht zwangsweise eine gedeihliche oder gar freundschaftliche Beziehung zwischen zwei Menschen herbeiführen".

Erzwungener Besuch für Kinder schädlich

Auch bei Familienverbänden stieß das Urteil überwiegend auf Zustimmung. Väter und Mütter müssen sich nach Ansicht des Deutschen Kinderschutzbundes auch nach dem Karlsruher Urteil zu ihren Kindern bekennen. Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth sagte in Hannover: "Ein erzwungener Besuch von Eltern kann für die Kinder auch sehr schädlich sein."

Es müsse alt genug und seine Persönlichkeit stark genug sein, eine mögliche Ablehnung durch die Eltern aushalten zu können, sagte sie. Sie appelliere an den Vater, der nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts seinen Sohn nicht treffen muss, freiwillig den Kontakt zu suchen. Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, nannte vor dem Hintergrund des Urteils die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz "überflüssig".

Beim Verband der Alleinerziehenden hingegen ist das Urteil auf heftige Kritik gestoßen. Der Richterspruch höhle das gesetzlich verankerte Recht von Kindern aus, mit Mutter und Vater in Kontakt zu sein, sagte Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin. "Da entsteht ein rechtsfreier Raum." Ein Recht, das nur auf dem Papier stehe, aber nicht durchgesetzt werden könne, sei "fast ein bisschen bigott".

"Das Urteil stellt eindeutig Elternrecht über Kinderrecht", sagte Schutter. Während "ganz viele Kinder" gezwungen würden, gegen ihren Willen einen Vater oder eine Mutter zu sehen, die sich den Umgang vor Gericht erstritten hätten, sei ihr eigenes Recht im Umkehrschluss kaum durchzusetzen. "Da wird mit zweierlei Maß gemessen", sagte sie.

Richter sahen kaum Spielraum für Umgangszwang

Das Gericht hatte entschieden, dass Eltern in der Regel nicht zu Besuchen bei ihren Kindern gezwungen werden können. Der Erste Senat gab damit einer Verfassungsbeschwerde eines Mannes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg statt, das vor vier Jahren den Anspruch des inzwischen neunjährigen Jungen auf gelegentliche Besuche seines Vaters durchsetzen wollte und dazu Zwangsgeld bis zu 25 000 Euro angedroht hatte.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Der Vater war nach der Affäre zu seiner Ehefrau zurückgekehrt und zahlt Unterhalt für den nichtehelichen Sohn, lehnt aber persönliche Treffen ab, um seine Ehe nicht zu gefährden. Das OLG muss nun erneut entscheiden. Die Karlsruher Richter sehen hier allerdings kaum Spielraum für einen Umgangszwang. (Az: 1 BvR 1620/04 vom 1. April 2008)

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