Urteil: Hessische AfD-Kreistagsfraktion darf Dorfgemeinschaftshaus nutzen
Eine hessische AfD-Kreistagsfraktion darf ein Dorfgemeinschaftshaus in Lollar für eine Veranstaltung am Freitagabend nutzen. Die Stadt muss es der Rechtsaußen-Partei zur Verfügung stellen, wie das Verwaltungsgericht Gießen mitteilte, ohne die Partei mit Namen zu nennen. Deren Eilantrag war damit erfolgreich (Az.: 8 L 2108/25.GI). In den sozialen Netzwerken hatte der AfD Kreisverband Gießen für die Veranstaltung geworben.