Über eine Rücknahme des sogenannten subsidiären Schutzstatus für den mutmaßlichen Täter von Brokstedt ist nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge noch nicht entschieden worden. Als Grund nannte ein Abteilungsleiter am Mittwoch vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages, es sei nicht möglich gewesen, Ibrahim A. rechtliches Gehör zu geben, da dieser keinen festen Wohnsitz hatte. Auf Post an eine hinterlegte Adresse habe er nicht reagiert.