Versammlungsrecht

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Versammlungsrecht Keine NPD-Kolonnen an Gedenkorten

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag eine Verschärfung des Versammlungsrechts beschlossen. Aufmärsche an Gedenkstätten für Nazi-Opfer können künftig verboten werden. Volksverhetzern droht bis zu drei Jahren Haft.
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NPD-Versammlungverbot Regierung und Union vor Einigung

Schon am kommenden Freitag soll das verschärfte Versammlungsrecht den Bundesrat passieren. Nachdem die Koalition sich auf eine Änderung geeinigt hat, signalisiert auch die Opposition Zustimmung.