Der Bundestag hat am Freitag das von der Großen Koalition vorgelegte Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Damit sollen genetische Untersuchungen bei Menschen eingeschränkt und klar geregelt werden. Heimliche Vaterschaftstests werden verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht und Körpermerkmale haben wollen. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen. Ausnahmen sind nur bei Versicherungssummen über 300.000 Euro zulässig.
Um die Details des Gesetzes war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte in der Debatte des Bundestages, mit dem neuen Gendiagnostikgesetz werde nach zehnjähriger Debatte endlich eine Gesetzeslücke im Umgang mit genetischen Daten geschlossen. Die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes dokumentiere auch die Schwierigkeit der Materie. Es gehe um eine Regelung, die zum einen den Schutz der Persönlichkeit jedes Einzelnen garantiere, zum anderen aber auch Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werde.
Mit sensiblen genetischen Daten dürfe kein Missbrauch betrieben werden, betonte Schmidt. Sie verwies zugleich darauf, dass angesichts des medizinischen Fortschritts in Zukunft mit Hilfe genetischer Daten weitere Erkrankungen erkannt werden können. Für die FDP unterstützte Heinz Lanfermann die Zielsetzung des Gesetzes, übte aber Kritik an einzelnen Regelungen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), sagte, die große Koalition habe hier eine wichtige Gesetzesregelung vorgelegt, die die rot-grüne Vorgängerregierung in sieben Jahren nicht geschafft habe.
Der Bundestag billigte den rechtlichen Rahmen für gentechnische Untersuchungen mit den Stimmen von Union und SPD. FDP und Linke enthielten sich. Die Grünen, deren eigener Entwurf scheiterte, lehnten das Gesetz ab.