Authentizität

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Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen

Wer eine Berichterstattung über rechtsextremistische Chats auf Daten von Hackern stützt, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig prüfen. Betroffene Medienunternehmen wurden zur Unterlassung verurteilt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Sie hatten demnach nicht nachgewiesen, dass die Chat-Inhalte tatsächlich vom Kläger stammen (Az.: 16 U 9/23).