Fragen und Antworten 3G-Regel im Personenverkehr: Was Fahrgäste jetzt wissen müssen

Ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit kontrolliert im Zug die Maskenpflicht 
Ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit kontrolliert im Zug die Maskenpflicht 
© Sebastian Gollnow / DPA
Mitfahrt nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Passagiere: Ab Mittwoch gilt die 3G-Pflicht auch in Bus und Bahn. Doch wie konsquent die neue Regel umgesetzt wird, bleibt unklar. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Es ist eine Maßnahme, die die vierte Corona-Welle abmildern soll: Nicht nur am Arbeitsplatz soll für alle Beschäftigten die von Bundestag und Bundesrat beschlossene 3G-Regel umgesetzt werden, sondern auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Geimpfte und Genesene dürfte das kein Problem sein, nicht jedoch für Ungeimpfte: Deren täglicher Weg zur Arbeit oder auch zur Teststation wird kompliziert.

Ab wann gilt die 3G-Regel in Verkehrsmitteln?

Ab Mittwoch, den 24. November. Das Gesetz wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Montag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz mit den neuen Corona-Auflagen unterschrieben.

Wo gilt die 3G-Regel?

Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss zumindest einen negativen Testnachweis vorzeigen. Das trifft auf alle Fahrgäste in Bussen des Nah- und Fernverkehrs zu, in den Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn sowie auf innerdeutschen Flügen. Bei den Tests für Ungeimpfte gilt: Dieser darf bei Fahrantritt nicht älter als 24 Stunden sein. Es genügt ein Antigen-Schnelltest. Ein "Bürgertest" pro Woche ist jetzt wieder kostenlos.

Soll es Ausnahmen geben?

Ja, ausgenommen von der neuen 3G-Regel sind Taxen und unter Sechsjährige. Auch sind Schülerinnen und Schüler bei der Beförderung von der Nachweispflicht befreit, weil diese regelmäßig in Schulen getestet werden.

Ein Impfausweis liegt auf einem Handy mit geöffnetem Impfzertifikat.
3G am Arbeitsplatz: Das sind die neuen Corona-Regeln für Unternehmen
© Stefan Puchner/dpa
3G am Arbeitsplatz: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
© Stefan Puchner/dpa

Wer kontrolliert die Umsetzung und überprüft die Nachweise?

Laut Gesetz bleibt die Art und Weise der Kontrollen den Verkehrsunternehmen überlassen. Die Nachweise können bei einer Fahrscheinkontrolle überprüft werden. Die Verkehrsbetriebe bemühen sich um eine Zusammenarbeit mit der Polizei.

Wie will die Deutsche Bahn die 3G-Regeln umsetzen?

Nach Angaben der Bahn wird das DB Sicherheits- und Kontrollpersonal stichprobenartig die 3G-Nachweise in den Zügen überprüfen. Dazu gehören rund 4200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen.

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorzuzeigen kann?

Auf Anfrage teilte die Bahn mit: Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

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Gibt es auch Zweifel an der Durchführung der Maßnahmen?

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, schließt Kontrollen für das Zugbegleitpersonal aus. "Das gehört nicht zu ihren Aufgaben", sagt er. "Kein Mensch beantwortet die Frage, wer das umsetzen beziehungsweise auch kontrollieren soll." Für ihn würden zusätzliche 3G-Kontrollen die aggressive Stimmung in den Zügen nur noch erhöhen.

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tib

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