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Coronavirus 3G-Pflicht in Bus und Bahn: Unwilligen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro

Kontrolle in U-Bahn
Am Eingang zu einer U-Bahnstation in München: Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der 3G-Regeln im öffentlichen Personennahverkehr.
© Matthias Balk / DPA
Ab sofort muss jeder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln getestet, genesen oder geimpft sein - sonst drohen der Ausschluss und ein hohes Bußgeld. Eindrücke vom ersten Tag mit den neuen 3G-Regeln.

Seit diesem Mittwoch droht Fahrgästen in Bus, Fernzug oder U-Bahn, die bei einer Kontrolle keine 3G-Nachweise vorlegen können, ein vorzeitiges Ende der Fahrt und ein hohes Bußgeld. Jeder, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Trotz zahlreicher Warnungen vor einer Überforderung des Kontrollpersonals zog zumindest die Deutsche Bahn zum Auftakt nach dem ersten Tag eine positive Bilanz.

"Unser Kontroll- und Sicherheitspersonal berichtet von hoher Akzeptanz der neuen 3G-Regeln bei unseren Fahrgästen", teilte eine Sprecherin mit. Probleme habe es keine gegeben. "Unser Eindruck ist: Die Fahrgäste sind informiert und führen die Nachweise mit sich."

Genaue Zahlen zu den Kontrollen, festgestellten Regelverstößen und wie viele Fahrgäste wegen eines fehlenden Nachweises bei der nächsten Station aussteigen mussten, nannte der Konzern nicht. Lediglich bei der Kontrolle in einem ICE von Berlin nach München sei eine russische Passagierin ohne vollständige Impfung angetroffen worden. Sie hatte nach Angaben der Bahn nur die erste Impfung erhalten und war noch nicht durchgetestet. Die Dame durfte bis Leipzig mitfahren, um sich dort testen zu lassen und dann die Reise fortzusetzen.

Unterstützung von der Bundespolizei

Überprüft wird laut Bahn nur während der Fahrt und nicht etwa beim Einstieg. Die 3G-Regel gilt nur für die Züge, nicht für Bahnhöfe und Bahnsteige. Wer im Zug keinen Nachweis vorweist, muss am nächsten Halt aussteigen. "Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten", so ein Bahnsprecher.

Mit den Kontrollen setzt die Bahn die Beschlüsse der Bundesregierung im neuen Infektionsschutzgesetz (IFsG) von vergangener Woche um. Damit sollen Kontakte angesichts der wieder rasant steigenden Corona-Infektionszahlen stärker reglementiert werden.

Die Bahngewerkschaften EVG und GDL hatten die neuen Regeln im Bahnverkehr kritisiert. Sie fürchten eine unzumutbare Belastung für die Zugbegleiterinnen und -begleiter. "Viele Kolleginnen und Kollegen im Nah- und Regionalverkehr sowie bei den Busgesellschaften fühlen sich bereits jetzt überlastet und leiden unter verstärkter Aggressivität mancher so genannter Fahrgäste", sagte Kristian Loroch, Vorstandsmitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

25.000 Euro Bußgeld für Unternehmen

Die neuen Regeln gelten bundesweit in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, außer in Taxen und für unter Sechsjährige. Wer sich nicht an die neue 3G-Pflicht hält, muss bei der nächsten Station aussteigen. Hinzukommt eine empfindliche Geldstrafe. Im Paragraf 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes heißt es: „Die Ordnungswidrigkeit kann (…) mit einer Geldbuße bis zweitausendfünfhundert Euro“ geahndet werden."

Auch die Beförderungsunternehmen sind in die Pflicht genommen. Wenn sie ihrer Kontrollpflicht nicht angemessen nachkommen, können ihnen Zahlungen in Höhe von bis zu 25.000 Euro auferlegt werden.

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Auch beim Bahnkonkurrent Flixmobility, der für seine grünen Fernzüge und Flixbusse bekannt ist, liefen die Kontrollen weitgehend reibungslos, sagte eine Sprecherin. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) wird keine zusätzlichen Kontrolleure einstellen, wird aber bei Nichtbeachtung der Regeln voraussichtlich ein Bußgeld von 150 Euro verlangen. Außerdem könnte der HVV zusätzlich eine Vertragsstrafe von 40 Euro fordern, wie es schon bei Verstößen gegen die Maskenpflicht praktiziert wird.

Die Verkehrsunternehmen wurden von der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes überrascht. "Der Vorlauf ist extrem kurz gewesen", sagt Björn Pamperin, Sprecher der Bahngesellschaft Metronom, mit Blick auf die erst Ende vergangener Woche vorgestellten neuen Regelungen. Viele Details der Umsetzung seien noch unklar. Schwierigkeiten bereite zudem das Bußgeld, denn: "Wir als Unternehmen dürfen so ein Bußgeld gar nicht erheben", sagte Pamperin.

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