Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag eine Änderung des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnraum angenommen, das zugleich eine Verschärfung der Regeln für die kommerzielle Vermietung vorsieht.
Privatleute dürfen eine Zweitwohnung demnach an bis zu 90 Tagen im Jahr vermieten, wenn sie keine Hauptwohnung oder weitere Nebenwohnungen in Berlin haben. Für Hauptwohnungen soll in der Regel eine Genehmigung zur Vermietung erteilt werden, wenn der Charakter als Hauptwohnung nicht angetastet wird; eine zeitliche Einschränkung ist dabei nicht vorgesehen.
Die Internetplattform Airbnb begrüßte die Änderung, die nun am 1. Mai in Kraft treten soll. Von den neuen Regeln profitierten "normale Leute, die ihr Zuhause mit Reisenden teilen wollen", erklärte der Deutschland-Chef des Unternehmens, Alexander Schwarz. Die Änderung sei eine Abkehr von "extrem strengen Regeln", die nicht zwischen Privatleuten und professionellen Anbietern unterschieden habe.
In Berlin gilt seit 2014 das sogenannte Zweckentfremdungsverbot, das die Umwidmung von Wohnraum zu kommerziellen Zwecken verhindern soll. Demnach durften Wohnungen nur mit Genehmigung des Bezirks an Touristen vermietet werden.
Die Knappheit von Wohnraum ist in Berlin ebenso wie in zahlreichen weiteren Großstädten ein großes Thema. Auch Vermietungsportale wie Airbnb sehen sich immer wieder Vorwürfen ausgesetzt, die Wohnungssituation zu verschärfen. Airbnb betont hingegen, der Fokus der Plattform liege auf "Homesharing", der temporären Weitervermietung der eigenen Wohnung.
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