Die Vermietung von Wohnraum «pro Matratze» ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt sittenwidrig und damit nichtig. Eine geplante Schadenersatzklage eines Pächters von drei Wiesbadener Gebäuden nach der fristlosen Kündigung des Pachtvertrags unter anderem wegen entgangener Mieteinnahmen habe keine Aussicht auf Erfolg, entschied das OLG nach einer Mitteilung vom Donnerstag. Damit bleibe es dabei, dass dem Pächter keine Prozesskostenhilfe gewährt werde - seine Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Wiesbaden sei mit der OLG-Entscheidung zurückgewiesen worden.