"Zug fällt aus" – diesen Banner bekommen dieser Tage wieder etliche Menschen am Bahnhof zu lesen. Statt entspannt am Reiseziel anzukommen, bleiben sie gestresst am Bahngleis zurück. Sturmtief Zoltan hat Deutschland kurz vor Weihnachten fest im Griff und gestaltet die Anreise zum Fest für manch einen unerwartet kompliziert. Wir verraten Ihnen im Überblick, welche Rechte Sie haben, wenn die Züge und Flieger wegen der Witterung ausfallen – und welche Alternativen es gibt.
Meine Bahn ist wegen dem Sturm ausgefallen. Was jetzt?
Wenn der gebuchte Zug ausgefallen ist oder ab einer erwarteten Verspätung von mindestens 20 Minuten am Reiseziel, entfällt die Zugbindung bei der Deutschen Bahn. Das heißt, Fahrgäste können dann jeden beliebigen Zug nehmen, der sie an ihr Ziel bringt. Da durch das Winterchaos allerdings etliche ICE-Verbindungen entfallen, lohnt es sich, auch bei Regionalzügen zu schauen. Die brauchen oftmals zwar länger, aber fahren im Zweifel zuverlässiger. Bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde können Fahrgäste die (Teil-)Rückerstattung ihres Fahrpreises auf der Webseite der Deutschen Bahn beantragen. Auf eine Entschädigung sollten Bahnfahrer allerdings nicht unbedingt hoffen, denn seit der Reform der Fahrgastrechte im Sommer sind Ausfälle wegen extremer Witterungsverhältnisse ausgeschlossen. Ein Herbststurm allerdings könnte noch im Rahmen der Entschädigungsbedingungen auftauchen – das ist am Ende eine Auslegungsfrage.
Wer zahlt die Ersatzbeförderung zu meinem Reiseziel?
Wenn der Zug voraussichtlich mindestens eine Stunde zu spät am Reiseziel ankommen wird oder komplett entfällt, haben Fahrgäste die Möglichkeit, auf eine Ersatzbeförderung umzusteigen. Sollte aufgrund des Sturms kein anderer Zug mehr in die gewünschte Richtung fahren, kann das auch mal ein Taxi sein. Hier sollte man allerdings vorsichtig vorgehen und vorher prüfen, ob die Deutsche Bahn wirklich keine anderen Alternativen anbietet. Am Service-Schalter im Bahnhof kann man sich zum Beispiel darüber informieren, welche Wege zum Ziel führen. Bleibt wirklich nur noch das Taxi, sind Belege wichtig, um die Rückerstattung beantragen zu können. Ähnliches gilt für ein Hotelzimmer, wenn man am Bahnhof strandet und weder Ziel noch Ausgangspunkt der Reise am selben Tag erreichbar sind.
Mein Flug ist wetterbedingt verspätet oder ausgefallen. Was jetzt?
Ab einer Verspätung von fünf Stunden oder bei einer Annullierung haben Fluggäste das Recht auf eine angemessene Ersatzbeförderung. Alternativ können Passagiere die zeitnahe Rückerstattung des Flugpreises beantragen. Abgesehen davon gilt das Recht auf Betreuungsleistungen am Airport, wenn man länger als zwei Stunden dort festsitzt. Das beinhaltet Getränke und Mahlzeiten und je nach Tageszeit und erwarteter Verspätung auch eine Übernachtung im Hotel. Die Rechte können Passagiere etwa über ihre Airline oder im Falle einer gebuchten Pauschalreise über ihren Reiseveranstalter geltend machen.
Ich habe stundenlang am Airport auf meinen Flieger gewartet. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung kommt es hier auf die genaue Ursache an. Ist das Flugzeug einzig aufgrund von widrigen Umständen – dazu zählt auch das Schneechaos der letzten Tage – ausgefallen oder verspätet, dann haben Passagiere kein Recht auf eine Entschädigung durch die Airline. Allerdings ist es auch möglich, dass die Fluggesellschaft den Ausfall zumindest teilweise auch selbst zu verantworten hat – etwa durch zu wenig Frostschutzmittel oder ein zu langsames Enteisen des Flugzeuges. Hier gilt es also, genau nachzuhaken. Denn je nach Wartezeit haben Passagiere das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.
Die Bahn fährt nicht, der Flieger bleibt am Boden. Wie komme ich jetzt an mein Ziel?
Der Winter stellt Pendler gerne mal vor die ein oder andere Herausforderung. Sobald sich ein Schneeschauer oder Sturm ankündigt, sollte man sich darauf vorbereiten, nach Alternativen zu dem üblichen Zug oder Flug zu schauen, um am Ende nicht planlos im Sturm zu stehen. Oftmals lohnt es sich, sich den Öffentlichen Nahverkehr anzuschauen und Ausweichverbindungen auszumachen, denn wenn Schnellzüge ausfallen, fahren oftmals noch andere Bahnen. Auch Fernbusse haben es unter Umständen leichter auf den freigeräumten Straßen als die Deutsche Bahn oder der Flieger.
In diesem Artikel können Sie sich über die aktuelle Lage um Sturm "Zoltan" informieren.