Deutsche Bahn Verbraucherschützer für Entschädigung Bahn-Reisender bereits ab 30 Minuten Verspätung

Menschen stehen vor einer Anzeigetafel mit Deutsche Bahn-Fahrplan
Wenn es nach Verbraucherschützern geht, sollte die Deutsche Bahn Reisenden künftig bereits ab 30 Minuten eine Entschädigung zahlen 
© IMAGO
Die Deutsche Bahn sollte Reisenden bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, fordert die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentrale. Bislang erhalten Kunden diese erst ab einer Stunde Verspätung.

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, fordert eine Ausweitung der Entschädigung von Reisenden der Deutschen Bahn bei Verspätungen. "Unpünktlichkeit gehört inzwischen leider zur Normalität des Fernverkehrs", sagte Pop dem "Handelsblatt" in der Ausgabe vom Donnerstag. "Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde." Für Pop könne dies auch ein Anreiz für die Bahn sein, ihre Pünktlichkeit zu verbessern, sagte sie weiter.  

Entschädigung für Deutsche Bahn-Kunden sollte automatisch erfolgen 

Außerdem sollte die Entschädigung nach Möglichkeit automatisch erfolgen. Dass Fahrgäste Entschädigungen mittlerweile online beantragen können, wenn sie ihr Ticket online gekauft haben, sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung. "Aber ein automatisiertes Entschädigungssystem wäre der bessere und einfachere Weg", sagte die Verbraucherschützerin.

Derzeit bekommen Bahnreisende ab einer Verspätung von über einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises erstattet. Ab zwei Stunden Verspätung gibt es die Hälfte zurück. Die Beantragung der Erstattung war lange Zeit nur per postalischem Einsenden des entsprechenden Fahrgastrechteformulars möglich. Mittlerweile geht es auch online.

Neue EU-weite Fahrgastrechte ab 2023

Ab 2023 gelten zudem neue EU-Fahrgastrechte. Laut derer sollen Bahnreisende künftig keine Entschädigung mehr bekommen, wenn Verspätungen oder komplette Ausfälle von Bahnfahrten durch Umstände "höherer Gewalt" entstehen, wie etwa bei extremen Wetterbedingungen. Auch Umstände wie die Pandemie oder "bestimmte Handlungen von Dritten", beispielsweise Personen im Gleis, zählten dazu. Der Europäische Verbraucherverband hatte nach der Einigung der EU-Mitgliedsstaaten vergangenes Jahr kritisiert, dass die Definition, was genau unter "höhere Gewalt" falle, zu ungenau sei – dass dies dann oft vor Gericht geklärt werden müsse, sehe man bereits beim Luftverkehr.

pe/oer, ckön

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