Verdorbene und ungenießbare Speisen können zur Minderung des Reisepreises um 20-30 Prozent führen. Denn Reisemängel kann man beim Veranstalter reklamieren. Die "Frankfurter Tabelle" von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts dient der Rechtsprechung als Richtlinie.