Spielabbruch im DFB-Pokal Osnabrück entschuldigt sich - So geht es jetzt weiter

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Nach dem Spielabbruch beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Osnabrück und Leipzig hat sich der VfL entschuldigt. Nun muss der DFB entscheiden, wie das Spiel gewertet wird. Wie es jetzt weiter geht.

Der VfL Osnabrück hat sich in einem Brief bei Fußball-Zweitligist RB Leipzig für die Vorfälle beim abgebrochenen DFB-Pokalspiel am Montagabend entschuldigt. Das sagte VfL-Präsident Hermann Queckenstedt am Mittwoch in Osnabrück. "Ich entschuldige mich auch bei den Besuchern aus Leipzig und Osnabrück", erklärte er. Queckenstedt bedankte sich zudem für das Angebot der Leipziger, das in der 71. Minute wegen eines Feuerzeugwurfs auf den Schiedsrichter abgebrochene Spiel zu wiederholen. "Ich persönlich habe begrenzte Erwartungen, dass es dazu kommen wird", sagte Queckenstedt. Die Entscheidung darüber fällt das DFB-Sportgericht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorfall:

Wie geht es nach dem Spielabbruch weiter?

Zunächst ermittelt der Kontrollausschuss den Sachverhalt, zu dem beide Vereine bis Donnerstag Stellungnahmen abgeben können. Es werden zwei verschiedene Verfahren eingeleitet. Eines bezieht sich auf die Wertung des Spiels, das andere auf die Sanktionierung eines Vereins. Die Entscheidung trifft das Sportgericht im Einzelrichterverfahren. Wird das Urteil akzeptiert, ist es rechtskräftig.

Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?

Ja. Die Betroffenen können innerhalb von 24 Stunden nach Zugang des Urteils beim Sportgericht Einspruch einlegen. Wird diesem stattgegeben, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Dies würde im konkreten Fall definitiv zu einer Verlegung der am Freitag geplanten Auslosung der 2. Pokalrunde führen.

Welche Spielwertung ist zu erwarten?

Ein Sieg am Grünen Tisch für RB Leipzig erscheint wahrscheinlich. In der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB heißt es: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beiden ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten." 

Ist ein Wiederholungsspiel denkbar?

Das wäre lediglich in einer Konstellation möglich, nämlich wenn keinem Verein ein Verschulden an dem Abbruch nachgewiesen wird. In diesem Fall würde die Partie an demselben Ort wiederholt. 

Haftet ein Verein für seine Fans?

Ja. Auch dies ist in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geregelt. Dort heißt es dazu: "Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art."

Welche Strafe droht dem schuldigen Verein?

Der DFB kann eine Geldstrafe bis zu 100 000 Euro verhängen. Möglich sind aber auch eine Platzsperre oder ein Ausschluss bzw. Teilausschluss der Zuschauer.

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