Urteil
Eltern haften für Kinder auch im Internet
Eltern müssen für Internetaktivitäten ihrer Kinder haften. Das entschied das Landgericht München. Konkreter Fall: Eltern müssen Schadenersatz zahlen, weil ihre minderjährige Tochter Fotos von einer Webseite heruntergeladen und daraus ein Video gebastelt hatte. Den Film stellte sie ins Web.