Bonpflicht Mann besteht nach Besuch im Saunaclub auf seinen Kassenbon und ruft die Polizei

Verschwitzte Beine in der Sauna
Ein Mann hat nach dem Besuch in einem Saunaclub einen Kassenbon verlangt. Die Polizei musste anrücken, um das Recht des Mannes durchzusetzen.
© ultramarinfoto / Getty Images
In Darmstadt hat ein Mann nach seinem Besuch in einer Sauna einen Kassenbon verlangt. Der Betreiber des Etablissements ließ den Mann durch das Sicherheitspersonal entfernen. Dieser verständigte die Polizei. Sie klärte den Betreiber über das Inkrafttreten der Bonpflicht auf.

Die Anfang Januar in Kraft getretene Kassenbonpflicht hat viel Kritik in der Politik und den sozialen Medien ausgelöst. Dadurch werde unnötig viel Thermopapier verbraucht, das sehr umweltschädlich sei. Außerdem hätten Kunden kaum oder kein Interesse daran, bei jedem Einkauf einen Bon mit nach Hause zu nehmen. Doch in Darmstadt hat ein Kunde auf sein neu gewonnenes Recht gepocht, einen Kassenbon ausgestellt zu bekommen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen hat er die Beamten in den frühen Morgenstunden des vergangenes Samstags informiert. Er habe einen Bon für seinen Besuch in einem Saunaclub verlangt. Laut RTL soll es sich bei dem Etablissement um ein Bordell gehandelt haben. Doch anstatt den Beleg ausgehändigt zu bekommen, sei er von Sicherheitsmitarbeitern rausgeschmissen worden.

Viele Twitter-Nutzer regen sich über die neue Bonpflicht auf
Aufreger Bonpflicht: Twitter-Nutzer lassen sich über "unnötiges" Gesetz aus

Die Beamten klärten den Besitzer über die Bonpflicht auf

Wie die Polizei mitteilt, habe der Betreiber den Mann aus dem Club entfernen lassen. "Da zur Durchsetzung des Rechtes nun mal die Ordnungshüter zuständig sind, wurde die Polizei gerufen und klärte die Kassiererin des Clubs über die Grundsätze der Bonpflicht nach § 5 der KassenSichV auf", schreibt das Polizeipräsidium in einer Pressemitteilung. Der Betreiber und das Sicherheitspersonal seien nicht über das Inkrafttreten der sogenannten Kassensicherungsverordnung informiert gewesen. Der Gast und der Betreiber des Etablissements haben sich darauf geeinigt, eine handschriftliche Quittung auszustellen. Damit seien alle Beteiligten zufrieden gewesen. 

Warum der Mann vehement auf sein Recht gepocht hat, einen Bon ausgestellt zu bekommen, ist der Polizei nicht bekannt. Sie stellen zudem in Frage, ob auf dem Beleg die per Gesetz geforderte Benennung von "Art und Umfang der sonstigen Leistung" aufgeführt war.

fis