Beim Termin im Mai erfolgt die Schätzung auf Basis noch unsicherer Wirtschaftsprognosen und dient der Vorbereitung der Etats von Bund, Ländern und Gemeinden für das Folgejahr - diesmal also für 2004. Auch werden die voraussichtlichen Einnahmen - von der Lotteriesteuer bis zu den großen Posten der Lohn- und Umsatzsteuern - jeweils für den Zeitraum der fünfjährigen Finanzplanung einzeln ermittelt und dann auf Bund, Länder und die Kommunalebene (noch nicht auf die einzelnen Gemeinden) aufgeteilt: jetzt für 2003 bis 2007.
Kurz gefasst
Zwei Mal jährlich, im Mai und November, werden die Steuereinnahmen amtlich geschätzt. Die Schätzung im Mai dient der Etat-Vorbereitung von Bund, Ländern und Gemeinden. Im November werden diese Etats dann auf Grund tatsächlicher Steuerzahlungen überprüft.
Beim zweiten Schätztermin im November erfolgt eine Überprüfung dieser Daten auf Basis der Weiterentwicklung von Wirtschaft und der tatsächlichen Steuerzahlungen - aber nur für das laufende und das folgende Jahr. Auf dieser Basis kann das Parlament den nächsten Bundeshaushalt - diesmal also für 2004 - endgültig beschließen. Die Steuern werden auf der Grundlage des nominalen Wirtschaftswachstums - also des Zusammenwirkens von realem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts und Preisen - sowie des jeweils geltenden Steuerrechts geschätzt.
Der «Arbeitskreis Steuerschätzungen» war 1955 vom damaligen Finanzminister Fritz Schäffer (CSU) ins Leben gerufen worden. Außer den Beamten von Bund, Ländern und Gemeinden arbeiten hier Bundesbank, Statistisches Bundesamt, führende Konjunkturinstitute und der Sachverständigenrat der «Fünf Weisen» mit.