Seit Juli gibt es den Beipackzettel für Finanzprodukte. Empfehlen Banken ihren Kunden ein Finanzprodukt, muss seitdem alles Wichtige auf einem Produktinformationsblatt stehen. Das Ziel: Angebote sollen verständlicher und besser vergleichbar werden. Doch gebracht hat das offenbar wenig. Eine Überprüfung der Infoblätter durch die Finanzaufsicht Bafin hat jetzt ergeben, dass diese meist schwer verständlich und unvollständig sind.
Bei der Überprüfung sei die Bafin "wiederholt auf schwer verständliche Texte mit Fachbegriffen, langen Sätzen und für den durchschnittlichen Anleger unbekannte Abkürzungen" gestoßen, sagte Bafin-Abteilungsleiter Günter Birnbaum der Zeitung "Welt". Auch mit dem Ausweis der Kosten hätten sich einige Banken schwer getan: Statt eine konkrete Zahl zu nennen, verwiesen sie auf ihr Preis- und Leistungsverzeichnis.
Bafin prüft strengere Regeln für Infoblätter
Die Bafin beklagt vor allem, dass die Infoblätter untereinander oft nicht vergleichbar sind. Verbraucherschützer fordern deshalb ein einheitliches Standardformular, das bislang nicht vorgeschrieben ist. "Leider zwingt das Gesetz die Anbieter nicht, die Produktinformationen auch von der Gestaltung her zu vereinheitlichen", sagt der Leiter des Bereichs Geldanlage bei der Stiftung Warentest, Stefan Kühnlenz. "Die Blätter der verschiedenen Anbieter lassen sich so leider nicht einfach nebeneinander legen und vergleichen."
Für mehr Klarheit sorgen die Beipackzettel so nur selten: Dabei sollten die Infoblätter eigentlich kompakt, übersichtlich und verständlich sein und den Verbrauchern helfen, die Funktionsweise der zum Teil komplizierten Finanzprodukte besser zu verstehen. Kühnlenz sagt: "Das beste Produkt für den eigenen Bedarf zu finden, bleibt kompliziert."
Möglich ist nun, dass die Bundesregierung klare Vorgaben zu Form und Inhalt der Blätter macht. "Aufgrund der eingeschränkten Vergleichbarkeit wird nun geprüft, wie konkretere Vorgaben an Format und Inhalt getroffen werden können", sagt Birnbaum von der Bafin. Auf welchem Wege die Beipackzettel strenger geregelt werden sollen, ist jedoch noch offen. Finanzministerium und Verbraucherschutzministerium könnten beispielsweise eine Rechtsverordnung erlassen.