Der Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung wird verschärft. Die Bundesregierung will mit ihrer Gesetzesnovelle stärker gegen Schwarzarbeit vorgehen, deren Volumen in Deutschland auf 370 Milliarden Euro geschätzt wird. Es geht vor allem um die gewerbliche Schattenwirtschaft und illegale Beschäftigung im großen Stil. Die Eckpunkte:
Private Putzhilfen
Die Nichtanmeldung geringfügig Beschäftigter (Mini-Jobs) in privaten Haushalten ist eine Ordnungswidrigkeit. Dies betrifft die Hinterziehung sowohl der fälligen Steuern als auch der Sozialabgaben. Das stellt eine Entschärfung bisheriger Vorgaben dar.
Nachbarschaftshilfe
Gelegentliche Tätigkeiten und Gefälligkeiten sind zulässig und gelten nicht als Schwarzarbeit, wenn sie "nicht nachhaltig auf Gewinn" gerichtet sind. Das heißt, dass hier nicht regelmäßig für ein größeres Entgelt gearbeitet werden darf. Auf eine Einkommensgrenze wurde verzichtet. Auch darf kein so genanntes Direktionsverhältnis - ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - bestehen.
Mini-Jobs
Das ist geringfügige Beschäftigung, bei der der Monatsverdienst 400 Euro nicht übersteigt. Die Minijob-Zentrale übernimmt den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschsteuer, die allein der Arbeitgeber zahlt. Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, zahlen nur 13,3 Prozent. Hinzu kommen geringe Jahresbeiträge für eine Unfallversicherung. Private Arbeitgeber können bei haushaltsnahen Dienstleistungen aber 10 Prozent ihrer Kosten - maximal 510 Euro pro Jahr - von der Steuer absetzen. Bei 35 Stunden pro Monat zu je 8 Euro würde eine "schwarz" beschäftigte Putzhilfe monatlich 280 Euro kosten, bei einer legalen, sozialversicherten wären es mit Steuerersparnis 3,68 Euro mehr.
Rechnungsausstellungspflicht
"Ohne-Rechnung-Geschäfte" sollen eingedämmt werden. Künftig müssen bei Dienstleistungen und Arbeiten auf privaten Grundstücken Unternehmen gegenüber ihrem Auftraggeber Rechnungen ausstellen. Der private Auftraggeber muss diese Rechnungen zwei Jahre lang aufheben, das Unternehmen weiter zehn Jahre lang. Bei Verstoß gegen die Rechnungsauslegungspflicht drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro, bei nicht eingehaltener Aufbewahrungspflicht bis zu 1.000.
Fahnder
Unter dem neuen Dach der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" sollen künftig 7.000 Beschäftigte (derzeit 5.000) den Kampf gegen illegale Beschäftigung aufnehmen. Sie werden an 113 Standorten vertreten sein. Zoll-Mitarbeiter und Personal der bisher zuständigen Bundesagentur für Arbeit werden zusammengelegt. Private Haushalte sind für die Fahnder tabu. Es wird keine "Haushaltspolizei" und keine systematischen Überprüfungen privater Haushalte geben. Anonymen Hinweisen im privaten Bereich wird nicht nachgegangen.