Steuererklärung Es bleibt schwierig

Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an: Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Auf die Rückgabe der Lohnsteuer karte 2004 können Arbeitnehmer lange warten. Seit diesem Jahr schickt der Arbeitgeber die bunten Pappen nicht mehr zurück. Stattdessen kommt ein DIN-A4-Ausdruck ins Haus, der alles enthält, was auch auf der alten Lohnsteuerkarte stand. Zusätzlich steht darauf eine Pin-Nummer, die man in das Steuerformular übertragen muss, damit der Finanzbeamte die richtigen Daten abrufen kann. Denn die werden nun elektronisch direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt. Dafür haben die Unternehmen bis Ende Februar Zeit. Die Frist werden viele ausnutzen, deshalb kann es sein, dass man seine Bescheinigung erst Anfang März in Händen hält.

Die Frage der Woche

Steuerberater oder PC-Programm?
Das Thema Steuererklärung wird auf der persönlichen Negativliste bei den meisten nur vom Zahnarztbesuch übertroffen. Aber man kann sich Hilfe suchen. Zum Beispiel einen Steuerberater. Das ist unkompliziert, aber teuer: Je nach Beratungsleistung wird er von einem durchschnittlich verdienenden Kunden zwischen 200 und 350 Euro verlangen. Günstiger wird es mit einer Steuersoftware. Das sind Programme, die jeden Punkt auf dem Steuerformular erläutern und Möglichkeiten aufzeigen, was alles abzusetzen wäre. Favorit der Stiftung Warentest ist das Wiso Sparbuch von Buhl Data für 39,80 Euro, gleichauf gefolgt von der Steuersparerklärung 2005 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft für 44,80 Euro und dem Taxman 2005 von Lexware für 34,90 Euro. Ein Kinderspiel ist die Steuererklärung damit aber nicht. Bei Spezialfällen, wie Unterhaltsansprüchen bei Scheidungen oder Erbschaften, können sich sehr schnell Eingabefehler einschleichen. Wer unsicher ist, wie er seine Vermietungseinkünfte oder Spekulationsgewinne aus Finanzgeschäften deklariert, sollte die Finger davon lassen. Alternative für Arbeitnehmer: Sie können Mitglied in einem der örtlichen Lohnsteuerhilfevereine werden. Der jährliche Beitrag ist einkommensabhängig und liegt zwischen 30 und 230 Euro (eine Liste gibt es unter nvl.de). Egal, für welche Variante man sich entscheidet: Die Kosten kann man absetzen.

Zwar ändert sich in diesem Jahr auch sonst einiges - doch einfacher auszufüllen wird die Steuererklärung für die meisten Bürger weiterhin nicht. Lediglich die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Sachsen-Anhalt geben ein abgespecktes zweiseitiges Formular aus. "Übersichtlich ist das aber keinesfalls. Es sollte noch vereinfacht werden", sagt Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Für die Bewohner aller anderen Länder ändern sich die Formulare gar nicht.

Schlechte Nachrichten gibt es bei einigen Freibeträgen. Der Pauschalbetrag für Werbungskosten wurde von 1044 Euro auf 920 Euro reduziert. Gleichzeitig wurde die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 30 Cent pro Kilometer gesenkt. Bislang konnte man 36 Cent für die ersten zehn und 40 Cent pro Kilometer für die darüber hinausgehende Strecke geltend machen. Wer höhere Aufwendungen hat als 920 Euro im Jahr, kann weiterhin die exakten Kosten geltend machen. Das Rechnen lohnt sich für alle, die täglich etwa 14 Kilometer oder mehr zur Arbeit fahren. Fahrtkosten über 4500 Euro erkennt das Finanzamt nicht an.

Der Sparerfreibetrag wurde von 1550 Euro auf 1370 Euro abgesenkt. Höhere Erträge sind steuerpflichtig. Komplizierter wird die Steuererklärung für Alleinerziehende. Der bisherige Haushaltsfreibetrag wurde durch einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro ersetzt. Gleichzeitig haben sich die Kriterien verändert: Berechtigt sind Alleinerziehende, die mit ihren Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht, zusammenleben. Neu ist, dass die Kinder älter als 18 Jahre sein können. Dafür dürfen in dem Haushalt im Prinzip keine anderen Personen wohnen - zumindest dürfen keine Partnerschaften bestehen.

Doch es gibt auch Erfreuliches. Wer sich im vergangenen Jahr einen PC gekauft hat und ihn zumindest zur Hälfte beruflich nutzt, kann die Kosten entsprechend dem Nutzungsumfang geltend machen. Bislang durfte der Rechner höchstens zu zehn Prozent privat genutzt werden. Wer aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führt, kann dies künftig länger als zwei Jahre am Stück von der Steuer absetzen. Diese Frist wurde rückwirkend zum 1. Januar 2003 aufgehoben.

Richtig unbürokratisch will man bei Spenden sein, die Flutopfern in Südostasien zugute kamen: Als Nachweis genügt ein Ausdruck vom Online-Banking oder der Telefonrechnung bei fernmündlichen Spenden.

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Elke Schulze