Supermarkt Waagt es nicht zu schummeln

Wer lose Ware im Supermarkt kauft, muss sich nicht gefallen lassen, dass die Verpackung vom Verkäufer mitgewogen wird: Augen auf die Tara-Taste. Auch sonst müssen Preise gut erkennbar sein.

Beim Kauf loser Lebensmittel wie Wurst, Käse und Fisch an der Ladentheke darf die Verpackung nicht mitgewogen werden. Verbraucher sollten verstärkt darauf achten, dass der Verkäufer beim Abwiegen die Tara-Taste drückt. Dadurch wird die Waage zusammen mit Papier oder Becher auf null gestellt. Das Mitwiegen der Verpackung ist ausgeschlossen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.

Kunden haben nicht nur Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel, sondern auch auf Schutz vor Täuschung. Verstöße sollten nicht hingenommen werden. Kunden, die Unregelmäßigkeiten an der Theke bemerken, sollten sich an die Geschäftsführung wenden. Kommen sie dort nicht weiter, können Beschwerden auch direkt an die Lebensmittelüberwachung und das Eichamt gerichtet werden. Sind Preise für eine Ware irreführend, ist das Gewerbeamt zuständig.

Für Waagen, die der Kunde im Obst- und Gemüsebereich selbst bedienen kann, gilt: Die lose Ware muss mit Preisschildern gut sichtbar ausgezeichnet sein. Das Abwiegen sowie Gewichtsanzeigen müssen für den Käufer klar verständlich sein. Der Preis für die abgewogene Ware darf später an der Kasse nicht zur unangenehmen Überraschung werden.