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Patient auf einer Intensivstation

Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht

Um im Ernstfall auf ein Wertpapierdepot zugreifen zu können, benötigen Angehörige die Erteilung einer Vollmacht - doch dies ist nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip häufig komplizierter als gedacht. So werde bei lediglich zehn von 19 untersuchten Anbietern eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht überhaupt akzeptiert, erklärte Finanztip am Mittwoch. Zudem ist die Einrichtung einer Depotvollmacht demnach häufig erschwert - bei einigen Brokern ist sie gar nicht vorgesehen.