Selbstbehalt zu hoch: OLG Düsseldorf muss neu über Elternunterhalt entscheiden
Im Streit zwischen einem Sozialamt aus Nordrhein-Westfalen und dem erwachsenen Sohn einer pflegebedürftigen Frau um Unterhaltsleistungen muss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf neu entscheiden. Es berechnete den Selbstbehalt falsch, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch feststellte. Die 1940 geborene Mutter lebt im Pflegeheim und kann die Kosten dafür mit ihrer Rente und den Zahlungen aus der Pflegeversicherung nicht vollständig decken. (Az. XII ZB 6/24)