Elternunterhalt Grenze des Zumutbaren

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will heute darüber entscheiden, wie viel Unterhalt Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen. Das Verfahren wurde durch eine Verfassungsbeschwerde ins Rollen gebracht.

Hintergrund sind Regressforderungen des Sozialamts Bochum gegen eine 66-jährige Frau, deren Mutter die letzten Jahre vor ihrem Tod im Heim gelebt hatte. Eine Tochter sollte für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Mutter insgesamt 123.000 Mark (umgerechnet rund 62.889 Euro) zahlen.

Da die Tochter nur über einen mit Schulden belasteten Hausanteil verfügte, wurde sie von der Stadt Bochum zu einem Zwangsdarlehen verpflichtet. Die Tochter sollte den Betrag als zinsloses Darlehen erhalten, dafür aber eine Grundschuld auf ihren Hausanteil eintragen lassen. Nach ihrem eigenen Tod sollte das Darlehen über die Grundschuld zur Rückzahlung fällig werden. Das Landgericht Bochum verurteilte die Tochter zur Annahme dieses Zwangsdarlehens, wogegen sich ihre Verfassungsbeschwerde richtet.

Nach den Erkenntnissen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht handelte es sich bei dem Bochumer Vorgehen um einen Einzelfall. Inzwischen wurde auch die Leistungspflicht der Kinder für den Elternunterhalt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begrenzt.

AP
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