Die Mietpreisbremse war eines der großen Wahlkampfthemen. Nun hat der zuständige Justizminister Heiko Maas (SPD) einen 40-seitigen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Papier sieht ab 2015 die Deckelung von Mieten und die Einschränkung von Maklerprovisionen vor. Insgesamt sollen Mieter durch die neuen Regeln um rund 850 Millionen Euro im Jahr entlastet werden. Aber nicht alle werden von der Mietpreisbremse profitieren. Und mit einigen Details ist der Koalitionspartner CDU/CSU gar nicht einverstanden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Wie stark werden die Mieten gebremst?
Die Mietpreisbremse soll die Explosion der Mieten in Ballungsgebieten stoppen. Bei Mieterwechseln sind saftige Mieterhöhungen derzeit die Regel, weil es im Gegensatz zu bestehenden Mietverhältnissen nahezu keine Beschränkungen für eine Anhebung gibt. Künftig soll bei Wiedervermietungen die neue Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen dürfen. Derzeit sind es oft 20 Prozent und mehr.
Für wen gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend. Vielmehr sollen die Bundesländer Regionen festlegen, in denen die Einschränkungen greifen. Außerdem soll die Mitpreisbremse nicht bei der ersten Vermietung neu gebauter und "umfassend modernisierter" Wohnungen gelten. Nach Schätzungen des Ministeriums dürften etwa 4,2 Millionen von rund 21,1 Millionen Mietwohnungen von der Mietpreisbremse betroffen sein.
Was ändert sich bei Maklern?
Die Mietpreisbremse ist auch eine Maklerbremse. In Ballungsgebieten ist es für Mieter derzeit schwer, eine Wohnung zu finden, ohne Maklerprovision zu zahlen. Dabei schalten in der Regel die Vermieter die Makler ein und wälzen die Kosten auf den Mieter ab. Künftig soll gelten: "Wer bestellt, der zahlt." Nur wenn ein Mieter einem Makler schriftlich den Auftrag erteilt, für ihn eine Wohnung zu suchen, muss er auch dafür bezahlen. Bei Verstößen müssen Makler mit Bußgeldern rechnen.
Was ist noch strittig?
SPD-Minister Heiko Maas ist mit dem Gesetzentwurf vorgeprescht. Einige Punkte müssen mit dem Koalitionspartner aber noch ausdiskutiert werden. Unklar ist noch, unter welchen Bedingungen ein Wohnungsmarkt als so angespannt gilt, dass die Mietpreisbremse dort in Kraft gesetzt werden kann. Die Union möchte die Bremse lieber restriktiv einsetzen, die SPD ist für eine großzügige Auslegung. Zudem möchten Unionspolitiker die Bremse als ein kurzfristiges Instrument auf fünf Jahre befristen, der Entwurf des SPD-Ministers sieht dagegen keine Befristung vor.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf geht nun in die sogenannte Ressortabstimmung. In den kommenden Wochen können die übrigen Ministerien mit Änderungswünschen an das federführende Justizministerium herantreten. Wenn man sich in den Details einig wird, kann das Gesetz verabschiedet werden und wie geplant 2015 in Kraft treten. Aber auch die Immobilien-Lobby macht schon Druck: Der Immobilienverband GdW hält die Preisbremse für einen unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit.
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