Sturmschäden "Kyrill" - ein Fall für die Versicherung

Äste auf dem Auto? Dach abgedeckt? Fensterscheibe kaputt? Dann ist es Zeit, die Versicherung zu kontaktieren. stern.de gibt Tipps, was Geschädigte beachten müssen. Ersten Schätzungen zufolge hat "Kyrill" Schäden in Höhe von einer Milliarde Euro verursacht.

Hamburg, Donnerstagnacht. Am Fischmarkt suppt das Wasser auf die Pflastersteine, am Museumhshafen steht der Parkplatz unter Wasser, am Hauptbahnhof fahren die Züge schon wieder. Richtig dramatisch sah die Situation nicht aus. Doch der Schein trügt: Ersten Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge hat "Kyrill" Schäden in Höhe von etwa einer Milliarden Euro verursacht.

Und es hätte noch viel mehr werden können. Die Versicherungen profitieren davon, dass die Medien so intensiv über den Orkan berichteten: Die Menschen waren gewarnt und offenbar gut vorbereitet. Autos wurden in die Garage gefahren, Blumentöpfe am Balkongeländer befestigt, viele gingen während der Sturmphase nicht auf die Straße. Gleichwohl hat der Sturm Schäden hinterlassen. "Vorwiegend an Häusern und Autos", sagt Simone Schaffrath, Sprecherin der Allianz-Versicherung. Detaillierte Daten über das Volumen der Schäden sollen in der kommenden Woche vorliegen.

Tipps für Geschädigte

1.) Fertigen Sie eine vollständige Liste der Schäden an. Legen Sie, falls vorhanden, die Einkaufsbelege dazu oder notieren sie aus dem Gedächtnis Wert und Kaufzeitpunkt.

2.) Fotografieren oder filmen Sie die Schäden. Größere Schäden sollten sie auch von ihren Nachbarn bezeugen lassen. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf.

3.) Fertigen Sie von allen Unterlagen, die Sie bei der Versicherung einreichen, Kopien an.

4.) Nehmen Sie schriftlich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Muss es schneller gehen, telefonieren Sie vor Zeugen, zum Beispiel Ihren Angehörigen. Macht die Versicherung am Telefon Zusagen, notieren Sie den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs.

5.) Lassen Sie sich nicht auf den St. Nimmerleinstag vertrösten. Wenn Sie einen Schaden schriftlich gemeldet haben, haben Sie spätestens nach einem Monat das Recht auf eine Abschlagszahlung.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern. Den vollständigen Text finden Sie unter www.mvzmv.de

Streiten sich zwei, leidet der Dritte

Wer Schäden erlitten hat, sollte rasch handeln. "Sie sollten sofort ihren Versicherer verständigen - der sagt Ihnen schon, was zu tun ist", meint Katrin Rüter vom GDV. Ratsam ist es auf jeden Fall, den Schaden genau zu dokumentieren, wenn möglich mit Fotos oder vor Zeugen. Mitunter ist eine provisorische Reparatur notwendig, wenn zum Beispiel das Dach leckt und Wasser eindringt. "Der Versicherer wird es seinem Kunden auf Knien danken, wenn er versucht, den Schaden zu minimieren", sagt Rüter.

Ärger mit dem Versicherer scheint es häufig dann zu geben, wenn unklar ist, wer den Schaden bezahlen muss. "Wenn zum Beispiel ein Ziegel vom Dach fliegt und ein Auto beschädigt, stellt sich die Frage, ob die Gebäudeversicherung oder die Teilkasko einspringt", erklärt Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern. Die Verhandlungen unter den Versicherern können sich in solchen Fällen ziehen wie Kaugummi - was den Versicherten aber nicht weiter beeindrucken sollte. Er hat das Recht, spätestens einen Monat nach der Meldung des Schadens zumindest eine Abschlagszahlung einzufordern. Die regionalen Verbraucherzentralen helfen Geschädigten im Notfall weiter.

Versicherungen warnen vor Klimawandel

Ein Blick auf die GDV-Statistik zeigt, dass Stürme die deutsche Versicherungsbranche immer mehr Geld kosten. Die Sorge, dass dieser Trend anhält, hat in der konservativen Versicherungsbranche grüne Sympathien geweckt. GDV-Sprecherin Rüter: "Die Versicherer sind die eifrigsten Warner vor den Folgen des Klimawandels."

lk